Eine 32-jährige Asylbewerberin ist am Montagabend wohl Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Foto: dpa

Die 32 Jahre alte Asylbewerberin, die am Montag in Trier an schweren Kopfverletzungen gestorben war, wurde offenbar Opfer eines Gewaltverbbrechens. Der Ehemann wird der Tat verdächtigt.

Trier - Nach dem gewaltsamen Tod einer Asylbewerberin in Trier hat die Polizei ihren Ehemann als Tatverdächtigen festgenommen. Er soll die 32-Jährige am Montag mit Schlägen auf den Kopf so schwer verletzt haben, dass sie später starb, wie Triers Oberstaatsanwalt Ingo Hromada am Dienstag mitteilte. Der ebenfalls 32-Jährige sollte noch am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Das Ehepaar aus Syrien hatte mit drei Kindern im Alter von einem bis drei Jahren seit etwa zweieinhalb Wochen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier gewohnt. Die schwer verletzte Frau war in dem von der Familie bewohnten Raum gefunden worden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei sie Opfer eines Gewaltverbrechens in engen sozialen Beziehungen geworden, sagte Hromada. Hinweise auf eine fremdenfeindliche Straftat gebe es nicht. Um die genaue Todesursache zu klären, werde die Tote obduziert. Dass die Verletzungen am Kopf von einem Sturz stammen könnten, schloss der Oberstaatsanwalt aus. „So wie der Kopf geschädigt wurde, ist es keine Sturzverletzung.“

Das Motiv für das Tötungsdelikt sei völlig unklar, sagte der Oberstaatsanwalt. Der Ehemann der Toten habe die Vorwürfe bislang bestritten und behauptet, er sei zum Tatzeitpunkt Essen holen gewesen. Die Frau weise am Rücken weitere schwere Verletzungen älteren Datums auf. „Sie muss schon länger geschlagen worden sein.“

Die Frau war am Montagmittag mit schweren Verletzungen am Kopf in ein Trierer Krankenhaus eingeliefert worden. Es hieß, sie habe sich angeblich bei einem Sturz verletzt. Als drei Stunden später die Frau in Lebensgefahr schwebte, schalteten die Ärzte die Polizei ein. Am Abend erlag die Frau dann ihren Verletzungen. Die 32-Jährige soll mit Gegenständen auf den Kopf geschlagen worden sein.

Die Polizei nahm sofort Ermittlungen auf: Sie untersuchte den Tatort und vernahm Zeugen. Schnell ging sie davon aus, dass „ein nicht natürlicher Todesfall“ angenommen werden müsse.