Nach dem Landkreistag übt nun auch der Städtetag Baden-Württemberg scharfe Kritik am neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes. „Es ist aus humanitären Gesichtspunkten begrüßenswert, aber nicht realisierbar.“

Stuttgart - Nach dem Landkreistag übt nun auch der Städtetag Baden-Württemberg scharfe Kritik am neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes. „Es ist aus humanitären Gesichtspunkten begrüßenswert, aber nicht realisierbar“, sagte Städtetagsdezernent Gerhard Mauch den „Stuttgarter Nachrichten“.

Der Leiter des Dezernats für Integration und Bauleitplanung sieht besonders die Absicht, die Mindestwohnfläche pro Flüchtling bis 2016 von derzeit 4,5 auf sieben Quadratmeter zu steigern, mit großer Skepsis. Man finde angesichts der ständig steigenden Zahlen von Asylbewerbern schon heute kaum noch geeignete Flächen für die Unterbringung und könne allein schon „aus Brandschutzgründen nicht jedes Gebäude einfach umwandeln“. Der Gesetzentwurf, der derzeit in der Anhörung ist, sehe zudem bis zum Jahr 2016 einen Rechtsanspruch vor, der einklagbar sei, was für Städte und Landkreise ein großes Problem darstelle. Auch die finanzielle Pauschale pro Flüchtling, die man erhalte, sei trotz angekündigter Steigerungen „nicht auskömmlich“. Besser sei deshalb eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten. Dies lehnt das Land ab.

Im Integrationsministerium zeigt man sich überrascht von der Kritik. „Wir wissen, dass die Lage in den Stadt- und Landkreisen angespannt ist“, sagte ein Sprecher von Ministerin Bilkay Öney (SPD). „Die Verbände waren aber an der Ausarbeitung beteiligt und wir haben einen Kompromiss gefunden.“ Das Gesetz stelle eine Herausforderung für alle dar. Die zunehmenden Flüchtlingsproteste zeigten jedoch, dass die Unterbringung verbessert werden müsse.

Dieser Meinung ist man auch beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. „Die Klagen vieler Asylbewerber sind ein Aufschrei, weil manche Unterkünfte unglücksselig sind und die Leute zu acht in einem Raum über Jahre in ihren Verfahren festhängen“, sagte die zweite Vorsitzende Vera Kohlmeyer-Kaiser den „Stuttgarter Nachrichten“. Man begrüße deshalb das Gesetz als einen ersten Schritt. Es sei auch umsetzbar: „Die Kommunen haben die Zahl der Unterkünfte zurückgefahren und schlicht nicht daran gedacht, dass auch wieder andere Zeiten kommen könnten.“