Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in ein Flugzeug Foto: dpa

Ein junger Mann kommt illegal nach Stuttgart. Er lebt fast zwei Jahre hier, lernt die Sprache und geht zur Schule. Dann wird er festgenommen, inhaftiert und nach Spanien abgeschoben. Dort will man ihn nicht. Für all das gibt es jetzt eine Rechnung über 9700 Euro.

Stuttgart - Einmal Spanien und zurück. Was nach einem netten Mallorca-Urlaub klingt, hat für Allan (Name geändert) eine ganz andere Bedeutung. Der groß gewachsene 21-Jährige aus Kamerun lebt in einer Cannstatter Flüchtlingsunterkunft. Er lächelt gequält, als er auf Deutsch seine bizarre Geschichte erzählt. Von einer Odyssee durch halb Europa. Und von einer Rechnung über 9700 Euro. Ausgestellt vom Regierungspräsidium Karlsruhe, das in Baden-Württemberg für die Abschiebung von Flüchtlingen zuständig ist.

Vor zweieinhalb Jahren verlässt Allan seine afrikanische Heimat. Nicht aus politischen, sondern aus familiären Gründen. Dass er damit keinen Anspruch auf Asyl hat, ist ihm klar. In der spanischen Exklave Melilla, die in Marokko am Mittelmeer liegt, klettert er über die Schutzzäune und kommt so in die EU. Doch auf dem spanischen Festland sagt man ihm schnell, dass man Leute wie ihn nicht behält. Also zieht er weiter, landet schließlich in Stuttgart.

In der Landeshauptstadt bekommt er ein Quartier, beginnt sofort, Deutsch zu lernen und einen speziellen Kurs in einer gewerblichen Schule zu besuchen. Der bereitet ihn nicht nur auf eine Ausbildung vor, sondern auch auf den Hauptschulabschluss, der im nächsten Jahr ansteht. „Er ist ein Musterschüler“, sagt Volker Brümmer, der ehrenamtlich ein Dutzend Flüchtlinge betreut und sich um Allan kümmert. Doch der Asylantrag wird abgelehnt, die Duldung folgt.

Festnahme in der Ausländerbehörde

Als Allan im Juni, fast zwei Jahre nach seiner Ankunft in Stuttgart, einen Routinetermin bei der Ausländerbehörde hat, klicken die Handschellen, weil ein früherer Abschiebeversuch fehlgeschlagen ist. Der 21-Jährige kommt nach Pforzheim ins neue Abschiebegefängnis. „Zum ersten Mal hinter Gittern“, sagt er. Zwei Wochen später sitzt er im Flieger nach Spanien. Gemäß Dublin-Abkommen hätte er dort Asyl beantragen müssen.

Doch in Madrid kümmert sich auch diesmal keiner um ihn. Brümmer fliegt nach Spanien, versucht seinem Schützling zu helfen. „Die Unterkünfte dort sind wie Gefängnisse“, sagt er. Allan denkt an seine bevorstehende Sprachprüfung in Stuttgart – und steigt in einen Bus Richtung Paris. An der Grenze zieht ihn die spanische Polizei aus dem Bus. Als die Beamten hören, dass er zwei Jahre lang in Deutschland war, schicken sie Allan zu Fuß nach Frankreich. In Stuttgarter Unterkünften gibt es Fälle, in denen Asylbewerber auf diese Art bereits vier Runden durch Europa gedreht haben.

Brümmer stellt in Stuttgart für Allan einen Folgeantrag. Und bald kommt Post: Für Abschiebung und Haft werden 9700 Euro in Rechnung gestellt. „Das kann ich nicht bezahlen“, sagt der junge Mann. „Allein die zwei Wochen in Pforzheim sollen 5070 Euro kosten. Dafür hätte man ein Luxushotelzimmer samt Wachpersonal buchen können“, sagt Brümmer mit bitterer Ironie.

Abgeschobene Ausländer müssen theoretisch bezahlen

Rechtlich liegt die Karlsruher Behörde in Allans Fall tatsächlich richtig. „Kosten, die durch eine Abschiebung entstehen, hat grundsätzlich der Ausländer zu tragen“, sagt Sprecher Uwe Herzel. Es könne sich dabei um Kosten für die eingesetzten Polizeibeamten handeln, für den Flug, die Haft zuvor oder die Begleitung durch Sicherheitspersonal oder einen Arzt. Man prüfe die Eintreibung dieser Forderungen nicht nur bei Abgeschobenen, die wieder nach Deutschland zurückkehren, sondern bei allen, die danach irgendwie für die Behörden erreichbar seien. Dann werde „ein Leistungsbescheid erlassen“.

Wie viele der Abgeschobenen tatsächlich dafür bezahlen, kann man in Karlsruhe schwer beziffern. Klar ist aber, dass das sehr selten passiert. Im Jahr 2015 hat das Land versucht, 640 000 Euro von Betroffenen einzutreiben. 270 000 Euro davon wurden tatsächlich bezahlt. Die Gesamtkosten für alle Fälle kennt man beim Innenministerium nicht genau, aber bei Ausgaben pro Kopf von mehreren Tausend Euro dürften sie im zweistelligen Millionenbereich gelegen haben.

„Eine sofortige Begleichung der Gesamtkosten ist den Personen in der Regel nicht möglich, sodass oftmals eine Bezahlung in Raten vereinbart wird“, sagt Herzel. Die Ansprüche verjähren allerdings nach sechs Jahren. Und: „Sofern die Personen über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, kann eine Beitreibung der Kosten nicht erfolgen.“

Die Rechnung gilt für sechs Jahre

Wie in Allans Fall konkret vorgegangen wird, ist noch offen. Sollte auch sein Folgeantrag abgelehnt werden, droht die nächste Abschiebung. Bei „Wiedereinreise von Dublinfällen“ prüfe man den Einzelfall, heißt es in Karlsruhe. Sollte der junge Kameruner doch bleiben dürfen, besteht die Rechnung für sechs Jahre. „Spannend wird es, wenn er im Beruf sein und Geld verdienen sollte“, sagt Brümmer. Dann sei bis hin zur Privatinsolvenz alles möglich.

„Ich fühle mich müde. Jeden Tag könnte etwas passieren“, erzählt Allan. Die ständige Angst vor der nächsten Abschiebung setzt ihm zu. Dass er eigentlich nicht in Deutschland sein dürfte, weiß er. „Aber ich habe hier inzwischen die Sprache gelernt und meine Schule. Danach will ich sofort eine Ausbildung machen“, sagt er. Und vielleicht einmal arbeiten – um die Schulden abzuzahlen.