Um die Bezahlkarte gibt es noch einige Fragen. Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Länder wollen eine bundeseinheitliche Regelung für die Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Grünen signalisieren nun doch Zustimmung. Unklar bleibt vielerorts die konkrete Ausgestaltung der Karte.

Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber wird mit einem Bundesgesetz abgesichert. Die Ampel-Regierung hatte am Donnerstag ihren internen Streit beigelegt - der für Freitag erwartete offizielle Beschluss des rot-grün-gelben Kabinetts stand am Nachmittag aber noch aus. FDP-Fraktionschef Christian Dürr plädierte in der „Rheinischen Post“ dafür, die neue Rechtslage schon in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags zu beschließen; diese beginnt am 11. März. 

 

Es geht um eine bundesrechtliche Regelung für die Bezahlkarte, die die Länder für Asylbewerber einführen. Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber soll künftig als Guthaben auf dieser Bezahlkarte bereitgestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist vielerorts noch unklar - das Ausschreibungsverfahren für die Karte läuft noch. 

Grünen-Politiker hatten bislang erklärt, es brauche keine Änderung auf Bundesebene, um die Karte einzuführen - zudem gab es Befürchtungen, mit solchen Karten könne die Integration behindert werden. Die Länder pochten auf eine bundesweite Regelung, um Rechtssicherheit bei Klagen zu schaffen. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es dann am Donnerstagabend, dass die Bezahlkarte sinnvoll sei. Der Formulierungshilfe für eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage werde zugestimmt. 

Mancherorts schon im Einsatz

14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen. Mit der Karte soll etwa verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.

Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden - ihre Einsatzmöglichkeit wird zudem erweitert. Damit sollen Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten bei der Form der Leistungserbringung für Asylbewerber erhalten. Geplant ist, dass jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Karte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten.

Mancherorts kommt eine solche Karte schon zum Einsatz. In Thüringen starteten mehrere weitere Kreise am Freitag damit. Die Details sind in den Thüringer Kommunen aber unterschiedlich - etwa bei der Bargeldabhebung. In Bayern startet dem Landesinnenministerium zufolge im März ein Pilotversuch zunächst in den drei Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing. Magdeburg will einen Testlauf mit 1000 Bezahlkarten machen. Dabei wird die Bargeldfunktion der Karte auf 50 Euro begrenzt. 

Glücksspiel womöglich nicht möglich

Eine Frage bei der Einführung der Karte dürfte künftig neben der Bargeldhöhe auch die Frage sein, ob die Karte für einzelne Bereiche nicht genutzt werden kann - Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte Ende Januar etwa die Glücksspielbranche. 

Im Stadtstaat Hamburg wird die Bezahlkarte an Asylsuchende seit rund zwei Wochen ausgegeben. Jeder Erwachsene erhält laut Sozialbehörde eine monatliche Gutschrift in Höhe von 185 Euro, mit der Dinge des täglichen Bedarfs eingekauft und bezahlt werden könnten. Leistungen für Kinder würden ebenfalls auf der Karte eines Elternteils gutgeschrieben.

Die Diakonie Deutschland forderte, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden könne. Sozialvorständin Maria Loheide kritisierte, die derzeit geplante Karte schränke das Bargeld für Asylbewerber drastisch ein und schließe Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. „Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.“

Hessens Ministerpräsident Rhein (CDU) bewertet das Ende des Streits in der Ampel um die Bezahlkarte positiv. „Ich begrüße es, dass der Kanzler (Olaf Scholz/SPD) ein Machtwort gesprochen und die Blockadehaltung der Grünen bei der Bezahlkarte gebrochen hat“, teilte Rhein der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. „Eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument in der Migrationspolitik. Sie reduziert Anreize, verhindert Missbrauch und hilft dabei, Schleuser zu stoppen.“ Rhein ist Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, die am kommenden Mittwoch in Berlin erneut mit Bundeskanzler Scholz über die Asylpolitik verhandelt.