Wohnen im Flüchtlingsheim soll wieder günstiger werden. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Salto rückwärts: Die Verwaltung will nach Protesten aus Flüchtlingsfreundeskreisen die Wohnkosten in städtischen Unterkünften nochmals ändern. Der zuständige Ausschuss ist erfreut, will aber weitere Nachbesserungen.

Stuttgart - Als die Stadt zum September die Wohngebühr für anerkannte Geflüchtete, die weiter in einer städtischen Unterkunft wohnen, stark erhöhte, erhob sich lauter Protest in den Kreisen der Flüchtlingshelfer. Nun haben Verwaltung und Rat eine nochmalige Änderung in der Sache eingeleitet. Möglicherweise bereits zum 1. April sollen die Gebühren in einer modifizierten Satzung reduziert werden.

Darum geht’s: Die vorherigen Benutzungsgebühren für Flüchtlinge von 116 Euro pro Person und Monat wurden auf 389 Euro erhöht, bei einer Wohnfläche von 4,5 Quadratmetern. Bei sieben Quadratmetern – die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung läuft – sind das 606 Euro. Als Höchstbetrag wurden etwa für eine vierköpfige Familie 1559 Euro festgesetzt (bei sieben Quadratmetern 2425 Euro). Für Alleinerziehende sind danach als Höchstbetrag 1169 Euro oder 1819 Euro fällig. Als soziale Komponente müssen „Selbstzahler“, die arbeiten und ihre Wohngebühr selbst aufbringen, pro Person nur 228 Euro im Monat bezahlen, die Ermäßigung gilt aber nur ein halbes Jahr lang. Bei einer vierköpfigen Familien sind das 912 Euro beziehungsweise 1419 Euro. Dadurch erreichte die Stadt einen Kostendeckungsgrad von 89 Prozent. Da die meisten Geflüchteten ohnehin Hartz IV beziehen, trägt auf diesem Weg der Bund einen höheren Anteil der Kosten. Gleichzeitig sollte ein Anreiz entstehen für Geflüchtete, sich eine private Wohnung zu suchen.

Bafög sieht maximalen Mietanteil von 250 Euro vor

Die Akteure der Flüchtlingsfreundeskreise kritisierten die Neuregelung als völlig unangemessen und integrationshemmend. SÖS/Linke-plus im Rat war von Anfang an dagegen. Die SPD ergriff die Initiative für eine Änderung.

Sozialbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) stellte am Montag im Sozialausschuss des Gemeinderats nun die Vorschläge für eine Änderung der aktuellen Gebührensatzung vor. Insbesondere sollen Geflüchtete in Ausbildung eine ermäßigte Wohngebühr von nur noch 160 Euro im Monat für 4,5 Quadratmetern Wohnfläche bezahlen (250 Euro bei sieben Quadratmetern). Dies schon deshalb, weil, so sie Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, diese Fördersätze einen maximalen Mietanteil von 250 Euro vorsehen.

Nach den neuen Plänen würden die Höchstsätze für Familien mit zwei und mehr Kindern bei monatlich 640 beziehungsweise 1000 Euro liegen, die Wohngebühren für Alleinerziehende bei 480 oder 750 Euro. Die Ermäßigung für Selbstzahler würde auch nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate dauern und läge bei 160 oder 250 Euro im Monat wie für Azubis.

Kommen sollten „Einnahmenseite im Griff“ haben

Die Fraktionen begrüßten den neuen Vorschlag einhellig. Thomas Fuhrmann (CDU) konnte die „emotionale Welle“ über das Thema nicht ganz nachvollziehen. Aber insbesondere die Änderung bei den Azubis sei „zwingend“. Jochen Stopper (Grüne) betonte, dass die Kritik zwar „nachvollziehbar“ sei, man bei einem höheren Bedarf für die Kommune von zehn Millionen Euro in der Flüchtlingshilfe in zwei Jahren aber durchaus auch schauen müsse, „dass man die Einnahmenseite im Griff hat“. Maria Hackl von der SPD lobte die jetzt gefundene „Familienkomponente“. Sie plädierte aber dafür, die Ermäßigungszeit auf 18 Monate zu verlängern. Luigi Pantisano (SÖS/Linke plus) erklärte, die Verbesserung sei nur aufgrund des Protests der Flüchtlingsfreundeskreise erreicht worden. Er sprach sich dafür aus, die Ermäßigungsfrist in Einzelfälle auf bis zu drei Jahre auszudehnen, da es für Geflüchtete besonders schwer sein, auf dem freien Markt eine eigene Wohnung zu finden.

In einem interfraktionellen Antrag fordern SPD, SÖS/Linke-plus, CDU, Grüne und FDP die Höhe der Gebühren für Kinder und Jugendliche auf 80 beziehungsweise 100 Euro festzusetzen, was zu Höchstbeträgen von 450 oder maximal 700 Euro führen würde. Eigentlich soll die neue Satzung am 1. Juni im Kraft treten. Werner Wölfle stellt aber in Aussicht, dass dies schon zum 1. April gelinge könne, wenn der Gemeinderat sich früher auf eine längere Ermäßigungszeit einige. Einstweilen wurde diese noch mit der jetzigen Satzung um weitere sechs Monate verlängert.