Die Staatsanwaltschaft geht im Fall von ASAP Rocky nicht in Berufung. Foto: Thibault Camus/AP/dpa

Die Staatsanwaltschaft in Schweden fechtet das Urteil gegen ASAP Rocky nicht an. Der Rapper war Mitte August der Körperverletzung für schuldig befunden worden.

Kopenhagen - Das Urteil gegen US-Rapper A$AP Rocky in Schweden wird von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten. Von einer Berufung werde abgesehen, teilte Staatsanwalt Daniel Suneson am Dienstag mit. Das Stockholmer Bezirksgericht habe den Antrag des Musikers auf Notwehr abgelehnt; „etwas, das aus meiner Sicht wichtig war, in diesem speziellen Fall klarzustellen“, so Suneson.

Der Rapper war Mitte August der Körperverletzung für schuldig befunden worden, nachdem er und zwei Bodyguards Ende Juni an einer Schlägerei in Stockholm beteiligt gewesen waren. Nach dem Geschehen hatte A$AP Rocky, der mit bürgerlichem Namen Rakim Mayers heißt, erklärt, sich selbst verteidigt zu haben. Er habe versucht, eine Konfrontation mit zwei Männern zu vermeiden, die ihm und seiner Entourage gefolgt seien. Das Gericht entschied aber, der 30-Jährige und seine beiden mitangeklagten Begleiter seien nicht in einer Situation gewesen, in der sie zur Selbstverteidigung hätten greifen dürfen.

Zu einer Gefängnisstrafe wurden die drei nicht verurteilt. Nach vier Wochen Untersuchungshaft waren sie zurück in die USA geflogen. Dort hatte der Fall besondere Aufmerksamkeit erregt. Prominente wie Kim Kardashian West, Sean „Diddy“ Combs und Justin Bieber stellten sich auf Rockys Seite. Präsident Donald Trump verlangte seine Freilassung.