Blühstreifen sind im Prinzip gut für die Natur – aber wenn sie nur für ein Jahr angelegt werden, können sie sich zu Todesfallen entwickeln. Foto: dpa/Arne Dedert

Vor drei Jahren hat das Land beschlossen, zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen aufzuwerten, um Tieren und Pflanzen Überlebensmöglichkeiten zu bieten. Umgesetzt wurde seither – nichts.

Es war ein Meilenstein im Naturschutz Baden-Württembergs gewesen, dieses Regelwerk mit dem holprigen Namen Biodiversitätsstärkungsgesetz. Im Dezember 2019 erstellt, im Juli 2020 im Landtag verabschiedet, wurden darin hohe Ziele formuliert, etwa die Halbierung der Pestizide, die Verdoppelung der ökologisch bewirtschafteten Flächen, ein Rodungsverbot für Streuobstwiesen oder eben die Schaffung von Rückzugsflächen in der offenen landwirtschaftlichen Flur. Refugialflächen heißen diese Schutzräume, noch ein holpriges Wort.