Kammern und Landkreis arbeiten zusammen, um Firmen durch den Behördendschungel zu leiten
Fachkräfte aus dem Ausland sind derzeit in aller Munde. Doch es ist gar nicht so einfach, diese zu finden und dann auch einzustellen. Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen möchten, bekommen jetzt mehr Unterstützung. Der Landkreis Böblingen, die Handwerkskammer und die IHK- Bezirkskammer haben eine Vereinbarung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren besiegelt.
Für die gesamte Region Stuttgart gibt es ein extra geschaffenes Projektteam, das IHK-Mitgliedsbetriebe berät. Außerdem unterstützen sie die Firmen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und leiten diese direkt an die Ausländerbehörde weiter. „Unternehmen finden den Weg zur IHK oft einfacher als zur Ausländerbehörde“, erklärt Roland Bernhard. „Wir wollen damit auch einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leisten und dem Fachkräftemangel in vielen Branchen begegnen.“
Die Kooperation mit dem Landkreis und der Handwerkskammer sei ein erster Schritt, meint Marion Oker, die Geschäftsführerin der IHK-Bezirkskammer. „Mit weiteren Kooperationen mit Kommunen im Kreis werden wir diesen Kurs noch intensivieren.“
Thomas Wagner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, erhofft sich eine „signifikante Verbesserung der Verfahrensabwicklungen zur Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte.“
Die nun geschlossene Kooperation ist die erste dieser Art im Landkreis Böblingen, die die IHK initiiert hat. Seit 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, Fachkräften auch über sogenannte beschleunigte Verfahren im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Antragsteller sind die Unternehmen, die Fachkräfte anwerben.
Der Service der Kammern ist bereits im September 2023 gestartet. Er beinhaltet die Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Die Kammern handeln für das Unternehmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter, die das Anerkennungsverfahren startet, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholt und bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung ausstellt.
Das IHK-Team Internationale Fachkräfte ist ab sofort unter UIF@stuttgart.ihk.de erreichbar.