Auch beim Stuttgarter Arbeitsgericht ist die Zahl der Verfahren rückläufig. Grund ist die gute Konjunktur. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die gute Konjunktur im Südwesten spüren auch die Arbeitsgerichte im Land. Die Verfahren werden immer kürzer, die Zahl der Klagen sinkt. Doch drei Gruppen von Arbeitnehmern hilft im Zweifel auch die gute wirtschaftliche Lage wenig.

Stuttgart - Für Ulrich Hensinger sind es wohl gute Zeiten. Auch wenn er das selbst nicht so formulieren würde, denn als Vorsitzender am Landesarbeitsgericht in Stuttgart agiert er objektiv und konkret. Fest steht: Die Konjunktur läuft gut, und deshalb nehmen die Verfahren an den Arbeitsgerichten im Land ab. Weil die Unternehmen in Baden-Württemberg in der Regel kaum noch Angestellte aus betrieblichen Gründen entlassen, klagen Arbeitnehmer auch seltener auf den Schutz vor Kündigungen. In vielen Kündigungsschutzverfahren wird auch oft schnell ein Vergleich abgeschlossen. Denn wer wieder einen Job finden kann, der lässt es nicht auf ein längeres Gerichtsverfahren ankommen.

Immer mehr Verfahren an den Arbeitsgerichten im Südwesten enden seit einigen Jahren mit einem Vergleich – derzeit in drei von vier Fällen. Nur in jedem zwanzigsten Fall kam es zu einem Urteilsspruch. „Die Arbeitnehmer wählen im Zweifel eine Abfindung und suchen sich einen neuen Arbeitsplatz“, sagt Hensinger. „Das hat man in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit kaum.“ Wer sich allerdings schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnet, lasse es auch jetzt auf ein Urteil ankommen. Vor allem Arbeitnehmer, die älter oder gesundheitlich angeschlagen sind, zählten dazu.

Die Dauer der Verfahren ist im Schnitt auf unter drei Monate gesunken

Die gute Konjunktur im Land lässt auch die Dauer der Verfahren schrumpfen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres lag sie im Schnitt bei 2,8 Monaten. Ein Drittel der Verfahren konnte sogar binnen eines Monats abgeschlossen werden. Hintergrund ist die sinkende Zahl an Verfahren. Im vergangenen Jahr nahm sie um gut 2000 auf 38 400 ab. Das ist der tiefste Stand seit 2009, als die schlechte Konjunktur infolge der Finanzkrise die Zahl der Verfahren nach oben schnellen ließ. „Mit der Zahl der Verfahren sinkt auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit“, betont Hensinger. Der positive Trend halte auch in diesem Jahr an. „Die Zahl wird vermutlich unter die Schwelle von 38 000 Verfahren fallen.“

Das war nicht immer so. Zwei große Ausschläge hat es allein in den vergangenen zwei Jahrzehnten gegeben. Die Arbeitsgerichte sind ein Konjunkturbarometer, das um einige Monate verzögert reagiert – nämlich dann, wenn die Kündigungsfristen abgelaufen sind. Als die Technologieblase um die Jahrtausendwende platzte, schnellte die Zahl der Verfahrenseingänge an den Arbeitsgerichten im Land innerhalb von drei Jahren um 18 000 auf 68 500 nach oben. Der Ausschlag im Zuge der Bankenkrise war kurz, aber heftig. Die Zahl stieg 2009 um 10 000 auf 59 000 Eingänge. Doch bereits ein Jahr später hatte sie sich wieder auf dem Stand von 2008 eingependelt. Auch das ist ein Indiz, wie gut der deutsche Arbeitsmarkt die Krise meisterte. Seitdem ist die Zahl der Verfahrensgänge überhaupt rückläufig.

Zu 98 Prozent klagen die Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten

Die Kläger sind fast immer Arbeitnehmer, die Quote betrug im ersten Halbjahr dieses Jahres 98 Prozent. Auch die Gründe ähneln sich: An erster Stelle stehen Kündigungsschutzklagen: Geht es um Diebstahl oder Beleidigung, sind sie verhaltensbedingt. Als personenbedingt werden sie bezeichnet, wenn die Kündigung zum Beispiel infolge oder während einer längeren Krankheit erfolgte. Die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen habe dagegen „enorm abgenommen“, betont Hensinger. Dazu laufe die Konjunktur einfach zu gut.

Der nächstgrößere Posten sind Zahlungsstreitigkeiten. Das kann ein Streit über die Höhe des Weihnachtsgeldes sein, ein scheinbar fahrlässig verschuldeter Unfall mit einem Dienstwagen oder die Behauptung des Arbeitgebers, der Angestellte sei in der Vergangenheit zu hoch eingruppiert gewesen. „Diese Fälle sind teils hoch komplex“, betont Hensinger. „Solche Klagen werden in den meisten Fällen erhoben, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Und schon zuvor war das Verhältnis oft schon länger angespannt.“

In einem Fall durfte ein Arbeitnehmer bleiben, obwohl er geklaut hatte

Die gute konjunkturelle Lage führt manchmal auch zu überraschenden Entscheidungen in den Unternehmen: Weil die Personalabteilungen teils Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, lassen sie in Einzelfällen bei Verfehlungen Milde walten, sagt Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts. So wird von einem Fall berichtet, wo ein Arbeitgeber einen Lkw-Fahrer nicht entlassen wollte, obwohl er ihn um einige Euro betrogen hatte. Die Logik des Arbeitgebers: Zwar vertraue der dem Angestellten nicht mehr – doch er finde keinen Ersatz.

In diesen Luxus kommen allerdings längst nicht alle Arbeitnehmer, wie Hensinger betont. Schließlich sei die Zahl der unbefristeten Vollzeitstellen weiter rückläufig. Was heißt: Es gibt weniger Arbeitnehmer, die ihre Rechte einigermaßen unkompliziert einklagen können. Wer befristet arbeite, einen Werkvertrag habe oder Leiharbeitnehmer sei, der habe geringere Aussichten auf Erfolg und gehe oft gar nicht erst zum Arbeitsgericht. Erst recht nicht Arbeitnehmer aus dem Ausland, so Hensinger: „Ein serbischer Bauarbeiter klagt auch dann kaum, wenn er um sein Geld betrogen wurde.“