Der Porsche-Betriebsratsvorsitzende Harald Buck wehrt sich gegen die drastische Kürzung seiner Bezüge. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das in der Arbeitswelt viel Unruhe ausgelöst hat.
Darin sind sich die Streitparteien einig: Der Fall eignet sich zum Musterverfahren. Der Betriebsratsvorsitzende von Porsche, Harald Buck, klagt gegen seinen Arbeitgeber, weil der ihm die Bezüge drastisch gekürzt hat. Anlass war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar, der in einem Strafverfahren bei Volkswagen für die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern strenge Vorgaben gemacht hat.
Daraufhin hat Porsche einem guten Dutzend Betriebsräten aus Zuffenhausen und Weissach die Gehälter reduziert. Buck verdient jetzt 2077 Euro, also ein knappes Viertel, weniger und musste für sechs Monate rund 14 000 Euro zurückzahlen. Dies will er wie auch die anderen Betroffenen nicht hinnehmen. Am Dienstag traf man sich – als Teil einer Serie von Güteterminen – erstmals vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht.
Weg von der „hypothetischen Betrachtung“
Ungeachtet des rigorosen Vorgehens durch Porsche hebt sich die Atmosphäre fundamental von üblichen Arbeitsgerichtsverfahren ab. Die Stimmung ist eher gelöst, das gemeinschaftliche Interesse an einer Lösung überwiegt. „Dies ist kein Rechtsstreit Buck gegen Porsche, sondern ein Verfahren miteinander“, sagt der Rechtsanwalt des Unternehmens, Thomas Rothballer. Gemeinsam dringe man auf Rechtsklarheit. Und er führt aus, wie sehr Buck vom Arbeitgeber geschätzt wird: Als Betriebsrat sei er bisher „extrem engagiert“ – eine „Persönlichkeit von großem diplomatischen Geschick und Überzeugungskraft“. Daher sei Buck bei einer Neubewertung der Betriebsratsvergütungen Ende 2019 in einer „hypothetischen Betrachtung“ auf das Niveau einer Meister-Vergütung „weiterentwickelt“ worden. Zugrunde gelegt wurden damals normale betriebsübliche Karrieren. Doch das BGH hat dieser Betrachtungsweise einen Riegel vorgeschoben; maßgeblich soll vielmehr die Vergütungsentwicklung sogenannter Vergleichspersonen sein. So wurden Buck und die anderen Betriebsmitglieder abgruppiert, obwohl sie bisher nur Tarifgehälter erhalten haben und nicht etwa – wie bei VW – Zahlungen auf Managementniveau.
„Angriff auf die Mitbestimmung“
Buck erinnert daran, dass er als Vorgesetzter von 21 Betriebsratsmitarbeitern auch eine Führungskraft mit Budgetverantwortung sei. Dennoch wurde auch seine Arbeitszeit von 40 auf die im gewerblichen Bereich üblichen 35 Wochenstunden gekürzt, wenngleich die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden in dieser Zeit nicht zu schaffen sind. Mehrarbeit wird nicht ausbezahlt. Künftig könnte, fürchtet Buck, den Industriekonzernen der Betriebsratsnachwuchs wegbrechen, weil engagierte Vertreter von Arbeitnehmerrechten erst die eigene Karriere in den Blick nehmen – im Betriebsrat ist eine Weiterentwicklung des Gehalts nach den BGH-Vorgaben kaum mehr möglich. Zudem werden bisher vor allem diejenigen Betriebsräte freigestellt, „die clever sind und sich am meisten für die Belegschaft reinhängen“ engagieren, wie seine Anwältin Alexandra Horschitz meint. Diese werden von den Kürzungen aber besonders getroffen. „Wer fühlt sich am Ende noch angesprochen?“ Letztlich sei die BGH-Entscheidung ein „Angriff auf die Mitbestimmung“, rügt Buck gegenüber unserer Zeitung.
Mercedes oder Bosch warten erst einmal ab
Die Unruhe in der Arbeitswelt wächst, weil etliche Arbeitgeber schon reagiert haben. Umgekehrt warten namhafte Unternehmen wie Mercedes oder Bosch erst einmal ab – sie haben die Bezüge der Betriebsräte noch nicht gekürzt. „Die ordnen das anders ein“, sagt Horschitz und übt dezente Kritik an Porsche. „Es gibt andere Möglichkeiten, damit umzugehen.“ Auch dass dort bei der Betriebsrente der Betriebsräte eingegriffen wurde, stößt auf großes Unverständnis.
„Beide Seiten haben Interesse an einer schnellen Rechtsklarheit“, drängt Rothballer gen Ende des lediglich 26-minütigen Gütetermins. Porsche würde gerne bald wissen, „wo die Reise hingeht“. Dies lässt sich vielleicht schon beim Kammertermin am 9. November erkennen, sofern die Vorsitzende Richterin Elke Lang dann Hinweise gibt. Ihr Urteil dürfte wie vorherige Arbeitsgerichtsentscheidungen eine bundesweite Signalwirkung haben: In Emden und Braunschweig haben sich VW-Betriebsräte schon erfolgreich gegen Kürzungen gewehrt. Denkbar ist auch, dass man sich später noch einmal vor dem Landesarbeitsgericht trifft.
Expertenkommission hat Ergebnisse vorgelegt
Genauso am Zug ist daher die Bundesregierung: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte eine dreiköpfige Expertenkommission beauftragt, Vorschläge für eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes zu machen, um die Betriebsratsvergütung gesetzlich zu regeln und das Konfliktpotenzial auszuräumen. Mitte Juli hat das Gremium seine Vorschläge intern präsentiert – nun wird geprüft. Womöglich bringt Heil Ende September seinen Gesetzentwurf ins Kabinett ein. Das Arbeitsministerium hält sich diesbezüglich auf Anfrage noch bedeckt.
BGH-Entscheidung strahlt über den VW-Konzern aus
Anlass
Auslöser des Konflikts war ein Strafverfahren wegen Untreue vor dem Bundesgerichtshof gegen Vorstandsmitglieder und den Personalleiter von VW: Sie sollen vier Betriebsratsmitgliedern – etwa dem früheren Vorsitzenden Bernd Osterloh – Vergütungen auf dem Niveau von Top-Managern mit Bonuszahlungen von bis zu 560 000 Euro im Jahr gewährt haben.
Umkehr
Das BGH hat in seiner Entscheidung quasi der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts widersprochen. Somit darf die Vergütung des Betriebsratsmitglieds nur noch in engen Ausnahmen an einer angenommenen, „hypothetischen“ Karriere nach der Freistellung ausgerichtet werden. Das BGH wird in der Fachwelt aber auch unterschiedlich interpretiert.
Klagen
Bei Porsche geht es derzeit um 14 betroffene Betriebsräte – zehn in Zuffenhausen und vier in Weissach. Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart haben bisher sieben Gütetermine stattgefunden, zwei folgen noch. Mangels gütlicher Einigung werden vom 9. November an diverse Kammertermine anberaumt. Juristisch muss jeder Fall zwingend separat bewertet werden.