Eine Werttransportfahrerin wirft einem Kollegen vor, sie belästigt zu haben. Wenig später wird ihr gekündigt, weil sie ihren Chef beleidigt haben soll. Vor Gericht wird die Sache geklärt.
Eine Fahrerin hat im Sommer von ihrem Arbeitgeber, einer Werttransportfirma, die Kündigung erhalten. Der Vorwurf: Sie habe einen Vorgesetzten wüst beleidigt. Die Ausdrücke „Lügner“ und „Arschloch“ seien gefallen. Die Frau soll zudem in ihrem Whatsapp-Status einen Chatverlauf und Fotos veröffentlicht haben, die ihren Vorwurf der sexuellen Belästigung gegenüber einem weiteren Kollegen belegten. In dem Gespräch mit dem Vorgesetzten habe sie sich gegen eine Tourenplanung gewehrt, die den Vorschriften widersprach, sagt die Fahrerin. Sie hat gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Am Ende konnten sich die Konfliktparteien einigen, es blieb aber bei der Kündigung.
Ein Streit über die Dienstplanung bricht aus
Im vergangenen Jahr wandte sich die Frau an die Vorgesetzten, weil ein Kollege sie unangemessen angefasst haben soll. Das sei alles aufgearbeitet worden, sagte die Anwältin der Firma. Bei der Kündigung ging es um eine andere Geschichte. Sie sei an dem Tag im Juli 2023 fertig gewesen mit ihrer Tour. Da sei sie angesprochen worden, sie solle noch einen weiteren Auftrag annehmen. Die Frau soll dem Kollegen, der den Dienstplan erstellte, da unter anderem eine illegale Tourenplanung mit Überschreitung der erlaubten Arbeitszeit vorgeworfen haben. Darüber sei ein Streit ausgebrochen, in dessen Verlauf sie laut der beklagten Firma die Kraftausdrücke verwendet habe. Am nächsten Tag habe sie sich krank gemeldet.
Es seien danach Chatverläufe mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung aufgetaucht in ihrem Whatsapp-Statuts. Die Mitarbeiterin betonte, dass dies nicht komplett öffentlich, sondern nur für die Kollegen zu sehen gewesen sei, die die Geschichte eh gekannt hätten. Ihr Anwalt betonte, das Wort „Arschloch“ sei in dem Streit nicht gefallen. Dass sie den Kollegen einen Lügner genannt habe, räume seine Mandantin ein. Die Frau war recht aufgewühlt: „Wenn man sich wehrt, wird man gekündigt“, schimpfte sie im Gerichtssaal. Die Juristin, die im Namen der Firma auftrat, trat dem entgegen. Die Kündigung sei wegen des Beschimpfens des Kollegen und des Teilens der Chatnachrichten auf Whatsapp erfolgt.
Das Treffen am Stuttgarter Arbeitsgericht am Freitag war ein Gütetermin. Laut dem Richter sei eine Aufklärung der Vorwürfe nur sehr schwierig möglich. Er fragte, ob sich die Parteien eine Einigung vorstellen könnten. Das war aus Sicht der Frau und ihres Anwalts machbar: Der Rechtsanwalt forderte im Namen seiner Mandantin eine Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts von 3000 Euro. Das wollte die Anwältin der beklagten Firma nicht, denn dafür hatte sie keine Freigabe, weil die Frau zum Zeitpunkt der Kündigung erst elf Monate in dem Unternehmen gewesen sei. Sie bot 1500. Geeinigt haben sich die Parteien auf 2000 Euro. Damit verbunden ist die Erklärung beider Seiten, die erhobenen Vorwürfe nicht mehr zu erheben und zu erwähnen. Zudem steht der Frau ein gutes Zeugnis „mit Schlussformel“ zu: Das ist ein Satz, in dem der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses ausdrückt sowie gute Wünsche für die Zukunft.