Die beklagte Stadt Tübingen hat einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Reutlingen abgelehnt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Peter Steffen

Im Fall der Besetzung eines Postens im Vorzimmer von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat es am Dienstag keine gütliche Einigung gegeben.

Keine gütliche Einigung im Fall der Besetzung eines Postens im Vorzimmer von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer: Die beklagte Stadt Tübingen lehnte am Dienstag einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Reutlingen in Höhe von 2000 Euro ab. Der Klägerin, einer Mitarbeiterin der Stadt, war die Summe zu gering. Es kommt in dem Fall (Aktenzeichen 1 Ca 268/22) nun zu einem sogenannten Kammertermin am 26. Januar 2023 (11.00 Uhr). Die Klägerin verlangt 20 000 Euro Schmerzensgeld.

Die Klägerin, derzeit in Elternzeit, gibt an, für den Posten nicht berücksichtigt worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch eine frühere Liebesbeziehung mit Palmer offengelegt habe. Die Stadtverwaltung Tübingen widerspricht dieser Darstellung.

Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen

Laut dem Anwalt der Stadtverwaltung scheiterte die Mitarbeiterin im Vorstellungsgespräch, weil sie die Stelle nicht im ausgeschriebenen Stellenumfang in Vollzeit habe antreten wollen. Zudem habe die Bewerberin in dem Verfahren angegeben, dass es ihr um eine Höhergruppierung ging. Dafür habe es aber keine Grundlage gegeben. Das Bewerbungsverfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen.

Die Klägerin hatte bereits in einem früheren Verfahren vor dem Arbeitsgericht auf eine Höhergruppierung geklagt und war gescheitert. Sie war damals freigestellte Personalrätin.