Müssen die Beschäftigten des Softwareriesen SAP wieder an drei Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten? Das Arbeitsgericht Mannheim sollte darüber entscheiden – doch ziehen beide Seiten zunächst mal eine andere Möglichkeit vor.
Beim Walldorfer Softwareriesen SAP liegt vieles im Argen: Zu den größten Aufregern gehört die Maßgabe der Unternehmensführung von Anfang des Jahres, dass Mitarbeitende an mindestens drei Tagen pro Woche wieder im Betrieb oder bei Kunden arbeiten sollen – mobiles Arbeiten, also Homeoffice, soll nur noch an maximal zwei Tagen erlaubt sein. Dazu hatte der Vorstand eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum 1. Juni aufgehoben – wenngleich ohne Zustimmung des Betriebsrates. Der ist daraufhin mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, also auf Rücknahme der Officepflicht, vor Gericht gezogen.
Interimslösung bis zur endgültigen Klärung
Allerdings blieb die Verhandlung am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Mannheim ohne Sieger und Verlierer. Die SAP SE (Europa) und der Betriebsrat einigten sich auf einen Vergleich. Dieser sieht im Kern vor, dass der Betriebsrat die Freigabe für mobiles Arbeiten für zwei Tage pro Woche als Interimslösung bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit duldet, jedoch auch weitergehende Regelungen zur mobilen Arbeit zwischen den Mitarbeitenden und der jeweiligen Führungskraft möglich bleiben.
Ferner wurde zur endgültigen Beilegung der Streitfrage eine Einigungsstelle zum Thema „Mobiles Arbeiten“ eingesetzt. Dies hat vor allem einen zeitlichen Vorteil für beide Seiten. Eine Einigungsstelle könnte schon in wenigen Monaten eine Verständigung herbeiführen, hieß es von Unternehmensseite. Eine gerichtliche Entscheidung mit der Möglichkeit, in die nächsten Instanzen zu gehen, würde erheblich länger dauern und die Unsicherheiten in der Belegschaft verstärken.
Zuständigkeit des Betriebsrats in Frage gestellt
Letztlich hat sich die Arbeitnehmerseite auch auf den Weg der Einigungsstelle eingelassen, weil die Arbeitgeberseite die Zuständigkeit des Betriebsrats für SAP SE angezweifelt hatte. Es bestand das Risiko, dass das Gericht den Konzernbetriebsrat für zuständig erklärt – damit wäre das Verfahren beendet gewesen. Dieser Entscheidung ist man aus dem Weg gegangen; der Betriebsrat kann nun auf lokaler Ebene weiterverhandeln. Zudem kann er bei einer anhaltenden Konfliktlage das Hauptsacheverfahren vor Gericht wieder aufnehmen. „Was vor der Einigungsstelle passiert, wissen wir noch nicht“, heißt es aus dem Betriebsrat.
In der IT-Branche ist ortsunabhängiges Arbeiten eher normal. So galt bis Januar auch bei SAP die Devise: Jeder kann arbeiten, wo er möchte, solange dies mit der Führungskraft abgestimmt ist. In den vergangenen zwei Jahren habe es auch Einstellungen gegeben, wo neue Beschäftigte aktiv auf diese Freiheiten hingewiesen wurden und ein Umzug nach Walldorf oder den jeweiligen Standort als nicht erforderlich angesehen wurde, schildert ein Arbeitnehmervertreter.
Entsprechend hätten sich die Neuzugänge eingerichtet – ohne schriftlichen Homeofficevertrag. „Jetzt stehen sie vor der Situation, eventuell ins Office zitiert zu werden und das gar nicht lösen zu können, weil sie ihren Lebensmittelpunkt nicht in der Nähe vom Büro haben.“ Dem Vergleich nach zu urteilen wollen beide Seiten zumindest extreme Härtefälle vermeiden, um gerade junge Spezialisten nicht zu vertreiben.