Hubertus Heil will mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber reden, ob das Kurzarbeitergeld noch mal angehoben werden kann. Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten derzeit 60 Prozent des entgangenen Nettogehalts. Wer in Haushalten mit Kindern lebt, bekommt 67 Prozent. Jetzt stellt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Aussicht, dass das mehr werden könnte.

Düsseldorf - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in der Coronavirus-Krise eine allgemeine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ins Spiel gebracht. Derzeit erhalten Beschäftigte in Kurzarbeit 60 Prozent und in Haushalten mit Kindern 67 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Die Arbeitgeber sind ihrerseits in der Krise von der eigentlich fälligen Zahlung der Sozialabgaben befreit. Gewerkschaften hatten mehrfach gefordert, auch den Arbeitnehmern unter die Arme zu greifen - insbesondere denen mit geringem Verdienst und ohne tarifliche Aufstockung der staatlichen Zahlung.

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Er werde mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber reden, „ob wir das Kurzarbeitergeld noch einmal anheben können“, sagte Heil der „Rheinischen Post“. Es gebe Gespräche dazu, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, bestätigte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin. Eine Sprecherin des Arbeitgeberverbandes BDA sagte, es gebe aktuell keine Gespräche zu den Vorschlägen Heils.

Heil stellt auch eine Verlängerung in Aussicht

Zugleich stellte Heil eine mögliche Verlängerung in Aussicht. Mit den erleichterten Regeln für Kurzarbeit würden Brücken über diese Krise gebaut. „Wenn es nötig ist, bauen wir die auch noch länger.“

Das gewerkschaftsnahe Forschungsinstitut IMK etwa hatte sich zuvor für eine Erhöhung von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I ausgesprochen, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen.

In einigen Branchen und Betrieben gibt es auch tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Bisher bekommen etwa Beschäftigte in der deutschen Glasindustrie, der Systemgastronomie oder bei Volkswagen eine Aufstockung ihres Kurzarbeitergeldes seitens des Arbeitgebers.