Der Gesetzentwurf für einen steuerfreien Zuverdienst im Rentenalter stößt bei den Gewerkschaften auf Ablehnung. Der Beamtenbund sieht ein verfassungsrechtliches Problem.
Die Bundesregierung will mit der sogenannten Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter setzen. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, kann freiwillig im Ruhestand bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Doch stößt der Gesetzentwurf auf viel Ablehnung, wie sich bei der ersten Debatte am Freitag im Bundestag zeigte; auch die Sozialpartner äußern erhebliche Skepsis.
Älteren Arbeitslosen öfter eine Chance geben
Bereits zum 1. Januar 2026 will die Regierung das Instrument startklar machen. Die Steuermindereinnahmen sollen 890 Millionen Euro pro Jahr betragen. Kritik übt vor allem der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Die Aktivrente ist teuer und nicht zielführend“, betont der DGB-Landeschef Kai Burmeister. „Weder wird damit das wachsende Problem der Altersarmut angegangen – noch wird so der Fachkräftemangel wirksam bekämpft.“ Für beide Ziele gebe es bessere Maßnahmen. Um mehr Arbeitskräfte zu gewinnen, sollten die Unternehmen vielmehr älteren Arbeitslosen öfter als bisher eine Chance geben.
Laut Gesetzentwurf geht die Regierung von 168 000 Personen aus, die durch die Aktivrente dazu angeregt werden, im Ruhestand zu arbeiten – etliche Wissenschaftler äußerten bisher geringere Erwartungen.
Der Deutsche Beamtenbund hält ebenso dagegen: „Vor allem wegen der Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen vor und nach dem Renteneintritt haben wir verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte der Bundesvorsitzende Volker Geyer unserer Zeitung. Außerdem würden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auch gegenüber Beamten bevorzugt, die ja von der Begünstigung ausgeschlossen seien. „Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab – wenn die Regierungskoalition die Aktivrente umsetzt, muss sie für alle gleichermaßen offen stehen.“ Auch die Selbstständigenverbände hatten schon die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt, wenn die Millionen von Selbstständigen ausgeschlossen bleiben.
UBW: „Aktivrente bringt uns dem Ziel nicht näher“
Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) wiederum äußern eine differenzierte Haltung. „Die Zielsetzung der Aktivrente, ältere Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten, ist angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels zweifellos richtig“, meint der Hauptgeschäftsführer Oliver Barta. „Allerdings glauben wir nicht, dass uns die Aktivrente in ihrer geplanten Ausgestaltung diesem Ziel viel näherbringt.“ Studien zeigten vielmehr: Es werde Mitnahmeeffekte geben, und die Steuerausfälle würden positive Beschäftigungseffekte voraussichtlich überwiegen.
„Erwerbstätigkeit während der Rente als Normalität wahrnehmen“
„Wer wirklich erreichen will, dass mehr Ältere länger arbeiten, sollte Frühverrentungsanreize wie die sogenannte ‚Rente mit 63‘ endlich abschaffen“, mahnt Barta. Auch die Abschläge für diejenigen, die normal früher in Rente gehen, gehörten an die längere Lebenserwartung angepasst. „Das tut dann zwar denjenigen weh, die mit 63 oder 64 aufhören wollen – aber sehr viele machen das ja nicht, weil sie nicht mehr arbeiten können, sondern weil sie es sich schlicht leisten können.“ Zudem sei ein gesellschaftlicher Mentalitätswandel nötig, „damit Erwerbstätigkeit während der Rente nicht als Makel, sondern als Normalität wahrgenommen wird“.