Ulrich Rittberger in seinem Garten auf dem Kappelberg. Ein Mitarbeiter einer Bohrfirma hatte sich ohne seine Kenntnis Zugang verschafft. Foto: Gottfried Stoppel

Für den Versorgungsstollen am Kappelberg in Fellbach sind Testbohrungen nötig. Ein Gartenbesitzer ärgert sich über das Vorgehen des Regierungspräsidiums und kritisiert dessen Informationspolitik.

Tannen, Kiefern, Obstbäume und sogar eine Pinie wachsen in Ulrich Rittbergers Garten über dem Kappelbergtunnel. Dass dort plötzlich auch ein rot besprühter Holzpfahl mit der Beschriftung „Wand, Tunnelröhre. Bitte nicht entfernen“ aus seinem grünen Rasen sprießt, das war ihm dann doch neu und recht befremdlich. Zumal das Gartengrundstück eingezäunt ist. Und als dann zu allem Überfluss der Zugang zu seinem Garten noch durch ein großes Bohrgerät verstellt wurde, wuchs mit seiner Verwunderung auch der Ärger.

 

„Übergriffiges Verhalten“

„Jemand war auf meinem Grundstück und hat unkommentiert den roten Pfahl in die Erde gesteckt“, sagt Rittberger. „Das finde ich übergriffig, und dass ich über die Bohrungen nicht in Kenntnis gesetzt worden bin, ärgert mich auch“, sagt der 62-jährige Weinstädter. „Was es mit den Bohrungen auf sich hat, habe ich aus der Zeitung erfahren.“ Die im Artikel erwähnte Information der Grundstückseigentümer habe in seinem Fall nicht zugetroffen. Auch ein anderer Gartenbesitzer, den er auf die Bohrungen angesprochen habe, hätte keine Post vom Regierungspräsidium erhalten. „Mein Grundstück ist schon seit nahezu drei Jahren im Grundbuch durch Erbfall umgetragen, das Regierungspräsidium müsste also meine Adresse kennen.“ Dass die Bohrungsarbeiten nötig seien, weil der Kappelbergtunnel aus Sicherheitsgründen einen neuen Versorgungsstollen benötigt, sei absolut nachvollziehbar und in Ordnung, sagt Rittberger. Ihn störe nur die Vorgehensweise der zuständigen Behörde: „Gute Informationspolitik sieht meiner Ansicht nach anders aus.“

RP: Alle Grundstücksbesitzer angeschrieben

Zuständig und damit angesprochen ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dort hält man daran fest, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben worden seien. „Bei allen unseren Maßnahmen und Projekten ist es uns wichtig, transparent und so vollumfänglich wie möglich zu kommunizieren. Daher möchten wir auch hier gerne für Aufklärung sorgen.“ Alle Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 12. April und 20. Juni „auf die stattfindenden Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen (beschränkter Zugang zu den Flurstücken) hingewiesen“. Auch sei im Schreiben darüber informiert worden, dass es für die Bodenprobenentnahme notwendig sei, das Bohrgerät auf dem Zufahrtsweg zu positionieren. In dem zweiten Schreiben habe die Behörde zu einem Informationstermin vor Ort am 26. Juni in die Neue Kelter eingeladen, auf dem die Grundstückseigentümer über Details informiert worden seien. Die Adressen wurden dem Grundbuch entnommen. „In den Schreiben sind zudem die Kontaktdaten des Projektleiters des Regierungspräsidiums Stuttgart enthalten, der für Rückfragen zur Verfügung steht“, ergänzt die Sprecherin des RP. „Wir haben darauf hingewiesen, dass sich die Betroffenen bei Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail an ihn wenden können.“

Für die entsprechenden Grundstücke im Bereich des Tunnels bestehe eine sogenannte „beschränkte Dienstbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesstraßenverwaltung). Die Eigentümer der Grundstücke, auf denen der Tunnel liegt, haben „dem Bund das Recht eingeräumt“, dass Arbeiten, die für den Betrieb und die Unterhaltung oder auch für Erneuerungen erforderlich sind, durchgeführt werden können (in der Regel durch die Straßenbauverwaltungen der Länder). Außerdem bestehe eine Baubeschränkung. Die Erkundungsarbeiten im Bereich des oben benannten Flurstückes sind mittlerweile beendet. Es seien am Grundstück aktuell keine weiteren Maßnahmen sowie Einschränkungen zu erwarten.

Versehen eingeräumt

Im gesamten Gebiet sollen die Erkundungsarbeiten voraussichtlich noch bis Mitte September laufen. Sie bildeten eine „wichtige Grundlage für die Planung zur Ertüchtigung des Kappelbergtunnels“. Der Tunnel erhält einen neuen, eineinhalb Kilometer langen Stollen unterhalb der Röhren. Dieser begehbare Versorgungsstollen soll einen Innendurchmesser von 2,50 Metern haben und beispielsweise in Brandfällen durch die Ableitung brennbarer Flüssigkeiten die Sicherheit erhöhen.

Was den roten Pflock und das Betreten des Gartens von Ulrich Rittberger angeht, streut sich die Behörde Asche auf ihr Haupt: „Der Pflock wurde kurzfristig und versehentlich ohne konkrete Information an den Eigentümer durch unseren Auftragnehmer ohne unsere Zustimmung auf dem Grundstück platziert. Wir bitten dies zu entschuldigen.“ Der Pflock werde nicht mehr benötigt und könne entfernt werden. Das RP werde zeitnah mit ihm „Kontakt aufnehmen, um die Angelegenheit aufzuklären“. Das wird Ulrich Rittberger freuen und sicherstellen, dass das RP bei künftigen Anschreiben die richtige Adresse hat. Und wer weiß – vielleicht lag es ja auch an der Post.