Zwischen Jobcenter und Arbeitshilfeträgern ist aktuell keine gute Stimmung. Foto: dpa

Die SBR gGmbH wirft den Stuttgarter Jobcentervertretern mangelnde Kommunikation mit den Arbeitshilfeträgern vor. Außerdem sei die Stuttgarter Institution im Vergleich mit anderen Jobcentern besonders rigide.

Stuttgart - Nach der Caritas und der Neuen Arbeit meldet sich nun auch der Arbeitshilfeträger SBR mit Klagen über das Stuttgarter Jobcenter zu Wort. „Es gibt keine Kommunikation. Es kommt niemand auf uns zu. Wir wissen auch nicht, ob es noch offene Fragen gibt“, beschwert sich nun Manfred Kaul, der Geschäftsführer der SBR gGmbH/Bonus gGmbH.

Wie berichtet hatten die kirchlichen Arbeitshilfeträger dem Jobcenter vorgeworfen, dass sie seit einem halben Jahr auf Bewilligungen ihrer Arbeit-statt-Drogen-Projekte warten, was ein Negativrekord sei. Das Jobcenter hatte dies gegenüber unserer Zeitung mit der schwierigen Situation begründet, in der man sich befinde. Der Gemeinderat hatte im Dezember 2015 die Wiedereinführung von Arbeitsgelegenheiten in dem Bereich beschlossen. Für diese hat der Bund aber strenge Kriterien festgelegt: Sie müssen wettbewerbsneutral, im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein. Das Jobcenter hat deshalb auch den eigenen Beirat angehört, in dem unter anderem Wirtschaftsvertreter sitzen.

Das Problem liege nicht in Berlin, so der SBR-Chef

„Das Jobcenter ist das Problem, nicht Berlin ist das Problem“, meint nun Manfred Kaul. Die SBR gGmbH habe 20 Plätze für ein Arbeit-statt-Drogen-Projekt in Kooperation mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt betragt. Man habe den Antrag mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt genau abgestimmt und auch genau dargelegt, was Pflichtleistungen seien und dass das, was die Drogenabhängigen tun würden, zusätzlich wäre. Die AGH-Kriterien wären folglich eingehalten, so Kaul.

Doch das Stuttgarter Jobcenter sei seiner Erfahrung nach im Vergleich mit anderen Jobcentern besonders rigide, was die Interpretation der Rechtslage angeht, so Kaul. Mit Bonusmärkten ist die gGmbH auch außerhalb Stuttgarts tätig und bekommt deshalb unterschiedliche Interpretationen der Rechtslage mit. Ähnlich hatte sich auch die Neue Arbeit geäußert, die ebenfalls ein großes Einzugsgebiet hat. Ende Mai soll wie berichtet eine Entscheidung über die Anträge der Träger gefallen sein.