Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbeamte: Wegen hoher Belastung mussten zwei U-Häftlinge freigelassen werden. Foto: dpa

Weil das Landgericht mit der Arbeit nicht nachkommt, mussten zwei mutmaßliche Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt werden.

Stuttgart - Das normale Prozedere geht so: Straftat, Ermittlung des mutmaßlichen Täters, Festnahme und Haftbefehl bei dringendem Tatverdacht, Untersuchungshaft, falls die Kriterien erfüllt sind – Strafprozess. Das hat in Stuttgart kürzlich in zwei Fällen nicht funktioniert. Zwei mutmaßliche Gewalttäter mussten vor dem Prozess am Landgericht aus der U-Haft entlassen werden, weil dieser Ablauf einfach zu lange gedauert hatte. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Arbeitsbelastung der Stuttgarter Justiz.

Beim Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg kennt man das Problem zur Genüge. Unter der Hand und mit geballter Faust in der Tasche weisen Mitglieder des Vereins auf die besorgniserregende Situation hin. Man verweist auf die laufenden Prozesse zum Beispiel am Landgericht Stuttgart. Der Osmanen-Prozess dauert bereits mehr als 40 Sitzungstage, die zuständige 3. Strafkammer fällt für den Regelbetrieb komplett aus. Die 7. Strafkammer verhandelt den sogenannten Paradise-Prozess. Hier sind rund 40 Tage absolviert, es stehen weitere 56 an. Damit fällt auch die 7. Kammer für andere Prozesse aus.

Zu lange U-Haft ist „unverhältnismäßig“

Die Aufzählung geht munter weiter: Die 20. Strafkammer mit dem EN-Storage-Prozess (33 Sitzungstage bisher), die 13. Kammer mit Heckler & Koch (22 Tage), die 6. Kammer mit dem Eventus-Wirtschaftsprozess (21 Tage). Der absolute Rekord lag bei 197 Sitzungstagen beim sogenannten Nic-Stic-Prozess um Anlagebetrug in Millionenhöhe. „Die Kollegen arbeiten am Anschlag, das geht auf die Dauer nicht gut“, sagt ein Mitglied des Richter- und Staatsanwältevereins.

Bei den Zivilkammern sieht es ähnlich düster aus. Die Klagewelle durch den Diesel-Abgasskandal rollt ungebremst auf die Zivilkammern zu, die Lkw-Kartellfälle tun mit ihrer hohen Anzahl ein Übriges. Die zwei mutmaßlichen Gewalttäter, die jetzt wieder auf freiem Fuß sind, waren im April dieses Jahres festgenommen worden. Im Oktober entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, die U-Häftlinge seien freizulassen, da eine längere U-Haft unverhältnismäßig sei. Der zuständigen Strafkammer des Landgerichts machten die OLG-Richter keinen Vorwurf. Die Arbeitsdichte sei derart hoch, dass man fast um die Qualität der Rechtsprechung fürchten müsse.

Keine Auflagen für die Freigelassenen

Da die Haftbefehle der beiden Tatverdächtigen nicht nur außer Vollzug gesetzt, sondern aufgehoben wurden, konnten den Männern keine Auflagen gemacht werden. Sie müssen sich nirgends melden, sie können sich frei bewegen. Ob sie irgendwann als Angeklagte zu ihren Prozessen kommen, wissen nur sie selbst.

„Man darf auch den Unterstützungsbereich nicht vergessen“, betont Johannes Fridrich, Bezirksvorsitzender des Richter- und Staatsanwältevereins in Stuttgart. Fridrich meint unter anderem die Urkundsbeamtinnen und -beamten, die den Kammern zuarbeiten. Angesichts von fast 500 Haftfällen im laufenden Jahr, die auch für den Unterstützungsbereich sehr arbeitsintensiv seien, sei die Grenze des Zumutbaren erreicht.

So wisse Fridrich beispielsweise von einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle, der um 4.30 Uhr und samstags ins Büro komme, um den überbordenden Arbeitsanfall zu meistern. Und dieser Mitarbeiter habe lediglich einen inzwischen fünfmal verlängerten Zeitvertrag.