Ambulante Pflege-Wohngemeinschaften sind für viele alte Menschen eine Alternative zum Heim. Foto: imago/Westend61/imago stock&people

Das geplante Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz würde ambulante Wohngemeinschaften für Ältere benachteiligen. Deshalb wollen die Oberbürgermeister im Landkreis Esslingen nachbessern.

Um die Zukunft ambulant betreuter Wohngemeinschaften kämpfen die Oberbürgermeister der großen Kreisstädte Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Ostfildern. Das Pflegeunterstützung- und entlastungsgesetz (PUEG), über das der Gesundheitsausschuss im Bundestag demnächst entscheiden soll, sieht die Entlastung pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen vor. Doch der Entwurf hat aus Sicht der Kommunalpolitiker einen Haken. Deshalb appellierten die OBs an die Bundestagsabgeordneten im Kreis Esslingen, den Gesetzentwurf zu überdenken.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegewohngemeinschaften bleiben dabei unberücksichtigt, obwohl die Kosten für ihre Pflege und Betreuung in vergleichbarer Höhe liegen“, sagte Ostfilderns Oberbürgermeister Christof Bolay. Das könnte nach seinen Worten „das Aus für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften bedeuten, die wir in der Stadt haben.“ Dabei sieht er wie seine Kollegen darin „ein Modell für die Zukunft“. Bolay wünscht sich solche Einrichtungen in allen Stadtteilen. Doch steht deren Zukunft nun wegen der gesetzlichen Vorgaben auf der Kippe. Mit den geplanten Leistungszuschlägen entstehen für die Wohngemeinschaften Differenzen von bis zu 1000 Euro im Monat.

„Nicht mehr konkurrenzfähig“

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelkoalition darauf verständigt, künftig verstärkt innovative Wohn- und Versorgungsformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu stärken und zu fördern. So wollte man dem demografischen Wandel Rechnung tragen. „Mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf zum PUEG wird diese Ankündigung ins genaue Gegenteil verkehrt“, sind die Verwaltungschefs überzeugt. Ohne eine finanziell vergleichbare Entlastung würden ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften nach ihrer Ansicht „nicht mehr konkurrenzfähig sein“. Bestehende Wohngemeinschaften würden in ihrer Existenz gefährdet, „Planungen neuer Wohngemeinschaften wurden bereits zurückgestellt oder werden aufgegeben. Allein im Landkreis Esslingen sind mehr als 130 Plätze in Wohngemeinschaften betroffen.

Um Seniorinnen und Senioren eine Alternative zu den stationären Pflegeeinrichtungen zu bieten, fordern die Oberbürgermeister aus dem Landkreis Esslingen von der Bundespolitik, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften über das Gesetz ebenfalls entsprechend abzusichern.