In einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis mussten Rinder laut Tierrechtsorganisation in ihren Exkrementen ausharren. Foto: Peta

Die Tierrechtsorganisation Peta hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen einen Betrieb mit Anbindehaltung im Rems-Murr-Kreis erstattet.

Die Tierrechtsorganisation Peta hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen einen Betrieb mit Anbindehaltung im Rems-Murr-Kreis erstattet. Nach Einschätzung der Tierrechtsorganisation verstoße diese Haltungsform gegen das Tierschutzgesetz, weil sie Leiden und Schmerzen bei den Rindern verursache.

Verdreckter Stall mit teils eingefallenem Dach

Peta habe bereits Mitte Mai eine Whistleblower-Meldung erhalten, der zufolge Rinder des Betriebs dauerhaft in einem verdreckten, möglicherweise sogar einsturzgefährdeten Stall mit teilweise eingefallenem Dach angekettet waren. Das Heu dort sei feucht und teils schimmlig gewesen. Videomaterial zeige außerdem ein stark abgemagertes Rind. Es bestehe der Verdacht, dass der Halter seine Fürsorgepflicht vernachlässigt und das Rind nicht ausreichend mit Nahrung versorgt habe.

Tiere inzwischen andernorts untergebracht

Laut dem von der Tierrechtsorganisation hinzugezogenen Veterinäramt Rems-Murr-Kreis, so teilt die Organisation weiter mit, wurden die Tiere in der vergangenen Woche in andere Betriebe gebracht. Peta fordert nun in diesem Zusammenhang, die Anbindehaltung von Rindern im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Tierschutzgesetzes zu verbieten.„Wir sind fassungslos, dass die Straße vor der maroden Scheune wegen der Gefahr von herunterfallenden Dachziegeln gesperrt wurde, aber die Rinder in dem Gebäude weiter in ihren eigenen Exkrementen ausharren mussten“, sagt Lisa Kainz, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei der Tierrechtsorganisation. „Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder zeitweise – verursacht nachweislich lang anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden und ist damit schon jetzt tierschutzwidrig.“

Nach einer ersten Einschätzung direkt vor Ort hätten aber keine Tierschutzrechtsverletzungen vorgelegen. „Die Tiere wurden in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in der gesetzlich zugelassenen Anbindehaltung gehalten.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dieser Sache würden vom Veterinäramt des Rems-Murr-Kreises unabhängig davon aber „unterstützend begleitet“.