Nimmt zum Fall Gedeon Stellung: Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Foto: dpa

Die AfD-Fraktion im Landtag betrachtet die Mitgliedschaft von Wolfgang Gedeon als ruhend. Das ist aber rechtlich gar nicht vorgesehen, sagt die Landtagspräsidentin.

Stuttgart - Mit dem Vorschlag, seine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion ruhen zu lassen, hatte der Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon seiner Fraktion am Dienstag eine Zerreißprobe erspart. Und seinem Fraktionschef Jörg Meuthen womöglich einen Rücktritt. Erst im September, nach dem Ende der Parlamentsferien, wollen die 23 Mandatsträger der AfD nun auf Basis eines Gutachtens entscheiden, ob sie Gedeon aus der Fraktion ausschließen. Dem pensionierten Arzt wird auch von Meuthen vorgeworfen, in seinen Büchern antisemitische Positionen zu vertreten.

Aber die Fraktionsmitgliedschaft ruhen lassen – geht das überhaupt? Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat das prüfen lassen. Als Ergebnis teilt die Grünen-Politikerin am Mittwoch mit: „Ein Ruhen seiner Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion, wie es der Landtagsabgeordnete Dr. Wolfgang Gedeon mitgeteilt hat, ist rechtlich nicht definiert.“ Weder das Fraktionsgesetz noch die Geschäftsordnung des Landtags sähen eine solche Möglichkeit vor. Juristisch gehöre Gedeon nach wie vor der AfD-Fraktion an.

Gedeon darf sprechen

„Grundsätzlich wird Gedeon weiterhin als fraktionsangehöriger Abgeordneter behandelt“, so Aras. Er habe selbst Rederecht im Plenum, wenn er von seiner Fraktion als Redner benannt werde. Unabhängig davon könne er wie jeder Abgeordnete Kleine Anfragen stellen und Abgeordnetenbriefe schreiben.

Wie ein Sprecher des Landtags gegenüber unserer Zeitung bestätigte, wird Gedeon keinen neuen, räumlich von seinen Parteifreunden getrennten Sitz im Plenum erhalten. Diese Erwartung hatte AfD-Fraktionschef Meuthen am Dienstag geäußert. „Es trifft nicht zu, dass der Landtag für Gedeon außerhalb des Blocks der AfD-Fraktion einen Platz schaffen wird“, so der Sprecher. Der AfD-Fraktion stünden im Plenarsaal entsprechend der Zahl ihrer Abgeordneten 23 Plätze zur Verfügung. „Innerhalb dieses Bereichs kann sie Herrn Gedeon nach eigenem Ermessen einen Platz zur Verfügung stellen.“

Bei der Entscheidung im Fall Gedeon handle es sich um eine interne Angelegenheit der AfD-Fraktion, sagt Aras. Mit Blick auf die Antisemitismus-Vorwurf gegen Gedeon erklärt sie: „Ich hätte mir gewünscht, dass die AfD die Reißleine zieht, was aber leider nicht geschehen ist.“ Sie hoffe, dass die AfD-Fraktion die von ihr angekündigte Null-Toleranz-Politik gegenüber Antisemitismus endlich wahr mache.

Prüfung von Gedeons Schriften

Die AfD-Fraktion reagiert am Mittwoch umgehend auf die Erklärung der Landtagspräsidentin. „Gerade weil eine ruhende Fraktionsmitgliedschaft rechtlich nicht fixiert ist, erlauben wir uns, diesbezüglich ein fraktionsinternes Gestaltungsrecht zu nutzen und Herrn Gedeon so zu stellen, als sei er ausgeschlossen“, teilt Fraktionsgeschäftsführer Bernd Grimmer mit.

Auch zum Vorhalt, die AfD-Abgeordneten hätten im Fall Gedeon die „Reißleine“ ziehen müssen, erklärt sich Grimmer: „Die AfD-Fraktion beweist mit ihrem Vorgehen, dass sie die Angelegenheit, bezüglich der Antisemitismus-Vorwürfe sorgfältig und wissenschaftlich fundiert behandelt.“

Unterdessen sucht die AfD-Fraktion bereits nach Experten, die Gedeons Schriften mit Blick insbesondere auf den Antisemitismus-Vorwurf prüfen sollen. Eine Findungskommission aus sieben Abgeordneten sei damit befasst, so ein Fraktionssprecher. Namen würden erst genannt, wenn die Gutachter auch zugestimmt haben. Ihre Beiträge sollen demnach zu einem Gutachten zusammengefasst werden.