Nach dem Rückruf der Antibabypille „Trigoa“ wegen falsch bedruckter Tablettenverpackungen bleibt die Zahl der betroffenen Frauen weiter unklar. Foto: dpa

Eine Firma ruft eine Antibabypille zurück, weil Anwenderinnen bei der Einnahme Fehler machen und schwanger werden könnten. Was sollen betroffene Frauen jetzt tun?

Berlin - Nach dem Rückruf der Antibabypille „Trigoa“ wegen falsch bedruckter Tablettenverpackungen bleibt die Zahl der betroffenen Frauen weiter unklar. Der Hersteller Pfizer machte auch am Montag keine näheren Angaben zu den drei zurückgerufenen Chargen, die zuständige Berliner Aufsichtsbehörde ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet. Der Pharmaexperte Gerd Glaeske (Universität Bremen) sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine Charge umfasse normalerweise mehrere Tausend Packungen. Pfizer hatte am Wochenende erklärt, der Rückruf betreffe „eine niedrige Anzahl“ von Packungen.

Glaeske kritisierte angesichts der Behördenwarnung vor ungewollten Schwangerschaften die Kommunikationspolitik des Herstellers. „Gerade unter dem Aspekt der eingeschränkten Zuverlässigkeit der Verhütung sollte mit dem Rückruf eine öffentliche Warnung einhergehen“, sagte der Wissenschaftler. Bis zum Montagnachmittag war aber zum Beispiel auf der Pfizer-Webseite keine Information zum „Trigoa“-Rückruf zu finden - weder über Modalitäten der Rückgabe betroffener Packungen noch zur weiteren Einnahme der Pille für betroffene Anwenderinnen.

Fehler fielen zum Teil erst den Anwenderinnen auf

Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) hatte den Rückruf am Freitag in einer Pressemitteilung publik gemacht, aber kaum Details genannt. Bereits drei Tage vorher, am 4. Dezember, hatte ein Apotheken-Fachmagazin im Internet über die fehlerhaften Chargen berichtet. Eine Pfizer-Sprecherin erklärte auf Anfrage: „Die Information zum Rückruf von drei Trigoa-Chargen ist in Abstimmung mit den hier zuständigen Behörden erfolgt. Unsere Informationen erfolgen in Einklang mit dieser Abstimmung.“ So seien beispielsweise Ärzte und Apotheken in ganz Deutschland aktiv informiert worden. Weitere Informationen seien derzeit nicht geplant.

Glaeske betonte, im Fall von Schwangerschaften sei der Hersteller nach seiner Einschätzung „haftbar zu machen für Folgen mangelnder Produktqualität“. Fehler wie falsch bedruckte Durchdrückverpackungen müssten aus seiner Sicht in der Qualitätssicherung des Herstellers auffallen. Da zunehmend im Ausland produziert werde, fielen Fehler manchmal aber erst den Anwendern oder Apothekern auf. Das Online-Magazin „Apotheke Adhoc“ schrieb im Zusammenhang mit den falschen „Trigoa“-Blistern, Pfizer habe die Produktionsstätte verlagert, die Pille werde nun in Irland produziert. Das Unternehmen selbst reagierte nicht auf die Frage, wie der Fehler passierte.

Packungen sollen über Apotheken zurückgegeben werden

„Trigoa“ ist ein sogenanntes Dreiphasenpräparat, das bereits seit vielen Jahren auf dem Markt ist. Die Dragees sind unterschiedlich hoch dosiert und haben verschiedene Farben. Laut Anleitung werden zuerst die sechs hellbraunen, dann die fünf weißen und schließlich die zehn ockerfarbenen Dragees eingenommen. Bei den Chargen X34106, X51153 und W98332 war aber die Beschriftung falsch. Es könne zu Anwendungsfehlern und ungewollter Schwangerschaft kommen, warnte das Lageso.

Frauenärzte rechnen deshalb nun aber nicht mit reihenweise Schwangerschaften. Die in der Pille enthaltenen synthetischen Hormone seien „zu jedem Zeitpunkt ausreichend hoch dosiert, um einen Eisprung zu verhindern, auch dann, wenn die Dragees in einer falschen Reihenfolge eingenommen werden“, erklärte der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Christian Albring, am Montag auf Anfrage. „Das gilt, solange eine regelmäßige, tägliche Einnahme alle 24 Stunden gesichert ist.“ Etwaige Folgen für den Hormonhaushalt betroffener Frauen waren zunächst unklar.

Laut einem am Montag auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlichten Hinweis an Apotheker und Ärzte sollten Frauen über den Rückruf informiert werden, die zwischen dem 27. November und dem 6. Dezember ein entsprechendes Rezept eingelöst haben könnten - ein drei Tage längerer Zeitraum als in ersten Behördenangaben. Packungen aus den betroffenen Chargen sollten über Apotheken zurückgegeben werden. Bei Rückrufen prüfen Apotheker zudem ihre Lagerbestände, so dass beanstandete Chargen nicht mehr ausgegeben werden.