Für den Kampf gegen den Terrorismus will Baden-Württembergs Innenminister Strobl das Polizeigesetz verschärfen. Die Grünen im Landtag stimmen dem zu – außer in zwei Punkten.
Stuttgart - Nach harten Verhandlungen um neue präventive Befugnisse für die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Einigung ab. Wie unsere Zeitung erfahren hat, wollen die Grünen die meisten Gesetzesverschärfungen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mittragen – zum Beispiel die Fußfessel für terroristische Gefährder, die intelligente Videoüberwachung oder das Abfangen von verschlüsselten Handy-Nachrichten bei den Kommunikationsdiensten WhatsApp oder Threema.
Es sei geboten, die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden auf den Stand der technologischen Entwicklung zu bringen, um „die laufende Kommunikation verfolgen“ zu können, sagt der Innenexperte der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl. Er hatte mehrere Wochen mit dem Staatssekretär im Innenministerium, Martin Jäger, über Details verhandelt, weil einige der geplanten Maßnahmen an der Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich möglich ist.
Bei der präventiven Onlinedurchsuchung von fremden Computern und der Nutzung von Vorratsdaten – Aufzeichnungen, wer wann, wie lange und mit wem telefoniert hat – stellen sich die Grünen im Land auch weiter quer. Bei der Onlinedurchsuchung melden sie wegen des massiven Eingriffs in den persönlichen Lebensbereich grundsätzliche Bedenken an. Und die Vorratsdatenspeicherung halten sie so lange für verfassungswidrig, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt hat. Dort sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.
Um im Kampf gegen Terrorismus keine Zeit zu verlieren, will Innenminister Strobl die Gesetzesänderungen dem Vernehmen nach nun ohne die beiden Aspekte auf den Weg bringen. Nach den Pfingstferien soll der Kompromiss erst von den beiden Regierungsfraktionen, danach vom Kabinett beschlossen werden.