Die Sicherheitsvorkehrungen am Stuttgarter Flughafen waren auch am Freitag erhöht. Foto: SDMG

Während des Terroralarms am Stuttgarter Flughafen, bei dem die Polizeipräsenz deutlich erhöht wurde, haben die Ermittler jetzt mehr Klarheit geschaffen. Mit einer Durchsuchungsaktion bei den Verdächtigen.

Stuttgart - Der Terroralarm am Stuttgarter Airport und an anderen Flughäfen im Land dürfte bald ein Ende haben: Polizei und Staatsanwaltschaft haben vier Beschuldigten einen überraschenden Besuch abgestattet. Am Freitagmorgen hat es zwei Wohnungsdurchsuchungen in Nordrhein-Westfalen und eine in Baden-Württemberg gegeben. Dies gab der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl am Freitag bekannt. Nach Informationen unserer Zeitung waren die Ermittler unter anderem am südlichen Oberrhein im Regierungsbezirk Freiburg zugange.

„Wir ermitteln gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts einer Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, bestätigt Heiner Römhild, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die Durchsuchungsaktionen am Freitag galten noch zwei Beschuldigten in dem Verfahren. Bei zwei anderen hatte sich der Tatverdacht schon vorab nicht erhärtet. Haftbefehle sind allerdings nicht beantragt worden.

Sicherheitsmaßnahmen seit Mittwoch erhöht

Am Mittwochabend waren die Sicherheitsmaßnahmen am Stuttgarter Flughafen deutlich erhöht worden. Erstmals wurde öffentlich, dass seit einigen Tagen gegen Verdächtige ermittelt wird, die Flughäfen für Anschläge ausspähen sollen. In der vergangenen Woche war auf den Fildern ein verdächtiger Transporter beobachtet worden, dessen Insassen das Gebäude fotografiert haben sollen.

Dass sie womöglich einen Anschlag vorbereiten wollten, war nicht von der Hand zu weisen: Nach Medienberichten sollen dieselben Männer aus Nordrhein-Westfalen auch schon am Flughafen Charles de Gaulle in Paris aufgefallen sein. Es soll sich um marokkanische Männer aus dem Raum Aachen handeln. Allerdings hat es sich inzwischen als Falschmeldung erwiesen, dass es sich um Vater und Sohn handelt. Sie werden laut Terrorismusexperten salafistischen Kreisen zugerechnet.

Das Problem mit der „Vorbereitung“ einer Straftat

Dass es keine Haftbefehle gab, zeigt auch, auf welch dünnem Eis der Paragraf 89 a des Strafgesetzbuches steht. Demnach drohen zwar sechs Monate bis zehn Jahre Haft, wer der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat für schuldig befunden wird. Normalerweise muss ein Straftäter seine Tathandlung schon begonnen haben, sozusagen das Messer bereits in der Hand, um ihn für ein Delikt belangen zu können. Bei der bloßen Vorbereitung allerdings ist ein objektiver Nachweis weitaus schwieriger.

So stehen die Ermittlungsbehörden denn auch etwas in kurzen Hosen da, wenn die Verdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Für die Polizei war es es aber auch aus präventiven Gründen dringend notwendig, vorsorglich mit schwer bewaffneten Beamten Flagge zu zeigen. Die Bundespolizei schickte ihre Antiterrorspezialisten von der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Plus ins Flughafengebäude. „Wir sind für die Gefahrenabwehr zuständig“, sagt Bundespolizei-Sprecher Jonas Große, „und müssen deshalb auch für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gerüstet sein.“