Wegen versuchten Mordes muss der sogenannte Berliner Briefkasten-Bomber lebenslang in Haft. Das entschied das Landgericht am Freitag.

Berlin - Wegen versuchten Mordes muss der sogenannte Berliner Briefkasten-Bomber lebenslang in Haft. Das entschied das Landgericht am Freitag. Der 34-Jährige hatte mit einem selbst gebauten Sprengsatz, der in einem Brief versteckt war, seine Nichte Charlyn schwer verletzt.

Der rechte Arm der damals Zwölfjährigen wurde bei dem Anschlag im November 2008 zerfetzt, konnte aber mit mehreren Operationen gerettet werden. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Laut Urteil wollte der Mann aus Hass gegen Charlyns Eltern Selbstjustiz üben. Das Gericht sprach von einer heimtückischen Tat und einem Rachefeldzug des "Briefkasten-Bombers" gegen seine Schwester und den Schwager. Er habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen durch den Sprengsatz sterben könnten. Die Bombe war als Weihnachtsbrief getarnt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen nur eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung beantragt.

Er habe seine Nichte nicht treffen wollen, hatte der Angeklagte in dem Prozess gesagt. Es tue ihm Leid. "Ich kann es nicht wieder gutmachen". Charlyn war getroffen worden, als sie nach der Schule den Familien-Briefkasten öffnen wollte. Monatelang lag sie im Krankenhaus. Viele Berliner verfolgten das Schicksal des Mädchens mit großer Anteilnahme. Ob Charlyns Arm eines Tages wieder komplett funktioniert, ist noch ungewiss. Die 13-Jährige geht inzwischen wieder zur Schule. Sie hatte auch im Krankenhaus gelernt.