Der Vorfall aus dem Frühjahr 2019 sorgte bundesweit für Aufsehen. Foto: dpa/Markus Klümper

Gullydeckel hängen von einer Brücke, zerschlagen die Frontscheibe eines Triebwagens in NRW nahe Siegen. Man glaubte zuerst an einen Anschlag. Dann wurde der unverletzt gebliebene Lokführer verdächtigt. Gegen ihn begann nun ein Prozess - hat er das Ganze spektakulär vorgetäuscht?

Bad Berleburg - Es dämmert noch am frühen Morgen in Bad Berleburg, als plötzlich zwei schwere Gullydeckel die Frontscheibe einer Regionalbahn durchschlagen. Der Lokführer kann eine Notbremsung mit dem noch unbesetzten Zug vollziehen, sich selbst wegducken. Die 45 mal 45 Zentimeter messenden und mehr als 30 Kilogramm schweren Gullydeckel waren unter einer Brücke angebracht worden, baumelten in die Tiefe, krachten um 5.44 Uhr frontal in den Triebwagen der Hessischen Landesbahn. So schildert Staatsanwalt Fabian Glöckner den spektakulären Vorfall nahe Siegen vom 13. April 2019 - vor dem Amtsgericht Bad Berleburg, wo am Freitag der Prozess gegen den Lokführer begonnen hat.

Die Anklage sagt: Der unverletzt gebliebene Lokführer war nicht Opfer, sondern Täter, hat alles inszeniert. „Aus nicht bekannter Motivlage heraus“, trägt Glöckner vor. Der Fall hatte weit über NRW hinaus Aufsehen erregt. Auch, weil die Ermittler zunächst eine Amoklage nicht ausschlossen, man dann von einem Mordanschlag ausging - bevor der Verdacht auf den Lokführer selbst fiel.

DNA-Spuren an den Seilen

Am Freitag lauscht der 50 Jahre alte Angeklagte ruhig und konzentriert den geladenen Zeugen - allesamt Polizisten, die damals am Ort im Einsatz waren, mit ihm gesprochen oder ihn später vernommen hatten. Im Mittelpunkt stehen zwei Fragen des Gerichts: Welchen Eindruck machte der Zugführer nach dem Geschehen - war er gefasst, wirkte er abgebrüht oder unter Schock? Und vor allem: Wie kommen seine DNA-Spuren an die Kanaldeckel und an die Seilkonstruktion, an der die Gullydeckel befestigt waren?

Der Mann selbst äußert sich zunächst nur zu seiner Person - er ist nicht berufstätig und lebe von Krankengeld - und sagt zu den Vorwürfen: „Im Moment schweige ich noch.“ Die Anklage wirft ihm vor, eine Straftat vorgetäuscht und gefährlich in den Bahnverkehr eingegriffen zu haben. Sein Verteidiger Dennis Tungel betont in einer Pause vor Journalisten: „Mein Mandant streitet alles ab.“ 

Belastendes Material

Bei Wohnungsdurchsuchungen waren Ermittler auf Schneidewerkzeuge, Handschuhe oder auch ähnliche Knoten wie an der Gullydeckel-Falle am Brückengeländer gestoßen. Der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann löchert die Zeugen. Ein Polizist, der den Angeklagten befragt hatte, gibt an, man habe große Mengen DNA gefunden. Die DNA-Spuren an Seil und im Knotenbereich weisen dem Zeugen zufolge darauf hin, „dass ein intensiver Kontakt vorgelegen haben muss und nicht nur ein Anfassen.“ Der Lokführer habe angegeben, am Tatort nach dem Vorfall „etwas angefasst zu haben“, sei aber sehr ungenau geblieben.  

Der Beamte, der mit einem Kollegen im April 2019 als erster vor Ort ankam, schildert: „Er sagte, er habe einen Schatten gesehen und sei weggesprungen“. Aber: „Wir haben uns gewundert, dass man so schnell etwas sehen kann, die Notbremse zieht und zur Seite springt. Das war schon sehr schnell.“ Schließlich habe es nur Dämmerlicht gegeben.

Keine Verletzungen

Anfangs habe der Lokführer schockiert gewirkt, „dann aber sehr nüchtern, wie wenn das eine Alltagssituation gewesen wäre.“ Der Lokführerstand sei übersäht mit Splittern gewesen - dass der Mann keine einzige Schnittverletzung erlitten habe, sei ihm merkwürdig vorgekommen, erläutert der Polizist. Und der damalige Einsatzleiter gibt zum Verhalten des Lokführers zu Protokoll: „Er war schon komisch. Aber ob das gespielt war, kann ich nicht beurteilen.“

Ein Bundespolizist erinnert sich: „Es war direkt klar, dass da was Größeres passiert war.“ Auch ein Kripo-Beamter berichtet, am Anfang sei eine Amoklage oder ein Anschlag auf den Bahnverkehr befürchtet worden. Der Lokführer habe ihm gegenüber gesagt, dass er kurz nach dem Vorfall auch die Seilknoten angefasst habe, die noch am sieben Meter hohen Brückengeländer baumelten.

Urteil Anfang Oktober erwartet

Es war auch ein dritter Gullydeckel an der Bahnstrecke gefunden worden, alle drei waren zuvor auf einer Landstraße in der Nähe ausgehoben worden. Insgesamt zeichnen die Zeugen ein ambivalentes Bild von dem Angeklagten. Am 25. September sollen Gutachter angehört werden. Am 2. Oktober ist ein Urteil möglich.