Fans des VfB Stuttgart fordern schon länger die Abschaffung von Ausnahmen von der 50+1-Regel (Archivbild). Foto: imago images//Michael Weber

Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, will die Deutsche Fußball Liga die 50+1-Regel anpassen. Künftig sollen keine weiteren Vereine von der Regel ausgenommen werden. 

Mit einer Anpassung der viel diskutierten 50+1-Regel will die Deutsche Fußball Liga (DFL) künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Gemäß einstimmigem Vorschlag des DFL-Präsidiums sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel erteilt werden. 

Für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen zudem bestimmte Bedingungen greifen. Den Vorschlag soll nun zunächst das Bundeskartellamt bewerten, anschließend müsste die DFL-Mitgliederversammlung dem Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Leverkusen und Wolfsburg genießen Sonderstatus

Im deutschen Fußball gibt es bereits seit Jahren intensive Diskussionen um die 50+1-Regel. „Vielleicht schon viel zu lange“, hatte DFL-Interimschef Oliver Leki zuletzt eingeräumt. Das Bundeskartellamt hatte die Regel im Jahr 2021 als unproblematisch eingestuft, die Ausnahmen allerdings als durchaus problematisch bewertet. Seitdem läuft das Klärungsverfahren. Mit den angedachten neuen Regularien sollen diese Bedenken aus dem Weg geräumt werden. Der 50+1-Regel nach muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen. So soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig veräußert werden.

Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim galt die Regel auf diese Weise über Jahre nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner (Bayer, Volkswagen, Dietmar Hopp) sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen. In der vergangenen Woche kündigte Hopp allerdings an, Hoffenheim in den Kreis der regulären 50+1-Klubs zurückführen und auf seinen Sonderstatus mit Stimmenrechtsmehrheit verzichten zu wollen. 

Ausgleichszahlung des Mehrheitseigners angedacht

Durch die Bedingungen für Leverkusen und Wolfsburg soll erreicht werden, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Unter anderem ist unter gewissen Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung des beherrschenden Mehrheitseigners ähnlich der Regularien des neuen europäischen Financial Fair Play angedacht. Darüber hinaus muss ein Vertreter des Muttervereins in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft entsandt werden. 

Bei der Entscheidung über identitätsstiftende Merkmale wie beispielsweise Vereinslogo oder Zahl der Stehplätze solle dieser zudem ein Vetorecht erhalten. „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen“, sagte Leverkusens Klubchef Fernando Carro: „Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.“