Annalena Baerbock und Robert Habeck (beide Grüne) sollen erhaltenes Geld zurückzahlen. (Archivbild) Foto: AFP/ANDREAS GEBERT

Parteieigene Rechnungsprüfer der Grünen haben Corona-Boni und Sonderzahlungen an die Grünen-Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck als regelwidrig beanstandet.

Berlin - Parteieigene Rechnungsprüfer der Grünen beanstanden Corona-Boni und Sonderzahlungen, die an die Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie andere Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt wurden. Das geht aus einem Bericht des Gremiums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch die „Welt“ berichtete darüber am Dienstag.

Der Bundesvorstand hat nach Angaben von Bundesschatzmeister Marc Urbatsch, der Mitglied des Gremiums ist, bereits beschlossen, die Sonderzahlungen für Vorstandsmitglieder abzuschaffen. Das gelte auch für das laufende Haushaltsjahr.

Geld wird zurückbezahlt

„Angesichts der nun vorgetragenen Kritik der Rechnungsprüfer werden die Vorstandsmitglieder zudem den Corona-Bonus an die Partei zurückzahlen“, erklärte Urbatsch. „Das gilt auch für den im Prüfbericht bemängelten Anteil am Weihnachtsgeld von 2019.“

Den Corona-Bonus in Höhe von 1500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Er sollte die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden.

Zahlungen waren regelwidrig

Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt, was laut den Rechnungsprüfern aber nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt war. „Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 € abgedeckt.“ Diesen Schritt hätte besser der Bundesfinanzrat genehmigt, dem neben Bundesschatzmeister auch Delegierte der Landesverbände angehören, merken die Prüfer an, „da eine finanzielle Regelung nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden sollte“.

Auch eine Sonderzahlung im Jahr 2019, die unter anderem mit dem guten Wahlergebnis bei der Europawahl begründet wurde, monieren die Prüfer im Falle des Vorstands. Diese habe nach Parteiregeln nur zu 82,14 Prozent ausgezahlt werden dürfen.

Die Extra-Zahlungen sorgen nicht zum ersten Mal für Ungemach. Baerbock, die nicht nur Grünen-Chefin sondern auch Bundestagsabgeordnete ist, hatte im März Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 25 220,28 Euro verspätet an die Parlamentsverwaltung nachgemeldet. Dies wurde später bekannt und war einer in einer Reihe von Fehlern, die den Wahlkampf der Grünen-Kanzlerkandidatin überschatteten.