Auch Smartphones sind Elektrogeräte, die nicht im Hausmüll landen dürfen, sondern bei speziellen Sammelstellen entsorgt werden müssen (Symbolbild). Foto: dpa

Weil vom 1. Dezember an neue Sammelvorschriften für Elektroaltgeräte gelten, schließt die Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der AWS-Zentrale im Stuttgarter Osten. Aber warum und was bedeutet das für die Bürger? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Stuttgart - Elektrische Massagesessel und Schuhe mit eingebauten Blinklichtern müssen vom 1. Dezember an als Elektroschrott entsorgt werden. Grund hierfür ist die jüngste Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zum 15. August 2018. Neu ist, dass zukünftig auch Produkte als Elektrogeräte klassifiziert werden, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Wie eben Schuhe mit Blinklichtern oder auch höhenverstellbare Betten, die elektrisch betrieben werden. „Die dürfen dann nicht mehr länger als Sperrmüll entsorgt werden, sondern gelten als Elektroschrott“, erklärt Annette Hasselwander, Pressesprecherin der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). Entscheidend für die Klassifizierung als Elektroschrott sei, dass das Produkt elektrische Bauteile enthalte, die nicht entfernt werden könnten, ohne das Produkt zu zerstören. Ausnahmen seien im Elektrogesetz aufgelistet. Warum schließt die Annahmestelle in Stuttgart-Ost? Weil sich mit dem neuen Gesetz die Sammelvorschriften ändern, die vom 1. Dezember an von allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einzuhalten sind, muss die Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte in der AWS-Zentrale in der Heinrich-Baumann-Straße 4 dauerhaft geschlossen werden. Das teilt die Stadt Stuttgart auf ihrer Internetseite mit.

Wegen der neuen Sammelvorschriften müssten in der AWS-Zentrale zwei zusätzliche Abrollcontainer à 36 Kubikmeter und 21 überdachte Gitterboxen à 0,75 Kubikmeter aufgestellt werden. Laut Hasselwander ist dafür nicht genug Platz. Und eine Erweiterung der Fläche sei nicht möglich, weil sich die Annahmestelle in einer öffentlichen Grünfläche befinde und vor Ort keine weiteren Flächen versiegelt werden dürften.

Außerdem müsste die Annahmestelle unter der neuen Regelung dauerhaft personell besetzt sein, heißt es seitens der Stadt. „Die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten ohne Aufsicht und Kontrolle ist verbunden mit vielen Fehlwürfen. Um eine ordnungsmäßige und richtige Zuordnung zur jeweiligen Sammelgruppe gewährleisten zu können, ist eine Annahmekontrolle durch geschultes Fachpersonal notwendig“, begründet Hasselwander den Personalbedarf. Bei dauerhafter Besetzung müssten wiederum Aufenthalts- und Sanitärräume bereitgestellt werden, die zusätzlich Platz benötigen würden.

Wo können die Geräte in Stuttgart stattdessen entsorgt werden? In Stuttgart können Elektroaltgeräte bei allen Wertstoffhöfen kostenlos entsorgt werden. Wertstoffhöfe befinden sich in Hedelfingen, Münster, Plieningen, Weilimdorf und Vaihingen. „Hier ist genügend Platz für zusätzliche Container“, sagt Hasselwander. Geräte der Sammelgruppe 5 können auch beim AWS-Wertstoffmobil abgegeben werden, das seit Februar 2014 durch Stuttgart fährt. Zur Sammelgruppe 5 zählen Kleingeräte wie beispielsweise ein Föhn und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die nicht größer als 50 Zentimeter sind, wie Smartphones. Der Fahrplan ist auf der Internetseite der Stadt Stuttgart zu finden.

„Neben den Kommunen nimmt seit 24. Juli 2016 auch der Handel alte Geräte zurück – kostenlos“, sagt Hasselwander. Das gelte sowohl für stationäre Geschäfte als auch für den Online-Handel. Entscheidend hierbei ist, dass das Geschäft – oder im Fall des Versandhandels die Lager- und Versandfläche – mindestens 400 Quadratmeter groß ist. Ist das der Fall, gelten folgende Pflichten: Beim Kauf eines Elektrogeräts kann ein altes vergleichbares Gerät kostenlos zurückgegeben werden. Kleine Geräte, die nicht größer sind als 25 Zentimeter, können immer und überall zurückgegeben werden. Ob ein neues Gerät gekauft wird oder wo das Altgerät gekauft wurde, spielt hierbei keine Rolle.

Was sind überhaupt Elektro- und Elektronikgeräte? Dass die Nachttischlampe ein Elektrogerät ist, dürfte jedem klar sein. Schwieriger wird es bei Spielzeug, Möbeln und Kleidung. Vereinfacht gesagt, sind laut Elektrogesetz all diejenigen Produkte Elektrogeräte, die für ihren Betreib elektrische Energie benötigen, die sie über eine Steckdose, einen Akku oder Batterien beziehen. In der Regel sind alle Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dies signalisiert, dass das Produkt nicht in den Hausmüll gehört, sondern bei einer Sammel- oder Rücknahmestelle entsorgt werden muss.

Ist die Kennzeichnung aufgrund der Größe oder Funktion des Gerätes nicht möglich, ist das Symbol auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein abgebildet, schreibt die Stiftung Ear. Die Stiftung wurde von Herstellern gegründet, um die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Elektroabfällen und Wiederverwendung von Elektrogeräten in nationales Recht umzusetzen.

Warum nicht einfach in den Hausmüll?

Das hat zwei Gründe, über die die Stiftung Ear auf ihrer Internetseite aufklärt: Einerseits enthalten Altgeräte Metalle und Stoffe, die wiederverwendet werden können. Die Wiederverwertung schont Ressourcen und die Umwelt. Andererseits beinhalten Altgeräte oft Schadstoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt gefährden können.

Wer Elektroaltgeräte illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Bußgeldkatalog werden in Baden-Württemberg für die illegale Entsorgung eines Geräts zwischen 50 und 200 Euro, für die Entsorgung mehrerer Geräte zwischen 100 und 2500 Euro fällig. Auf Entsorgungsprobleme bei Elektroschrott und Batterien will auch die diesjährige Europäische Woche der Abfallvermeidung hinweisen, die am Montag offiziell eröffnet wurde.