Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung des Urteils. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Karlsruher EZB-Urteils sind überschaubar, die politischen können gewaltig werden, kommentiert Christian Gottschalk. Europa-Gegner bekommen in einer kritischen Zeit Auftrieb.

Karlsruhe - Die Begriffe Paukenschlag, Ohrfeige oder gar Erdbeben fallen oft, wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber wieder einmal darauf hinweist, nicht so gehandelt zu haben, wie das Grundgesetz dies vorsieht. Im Zusammenhang mit dem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) wirken all diese Attribute viel zu abgenutzt, um zu beschreiben, was da in Karlsruhe am Dienstag geschehen ist. Erstmals in seiner Geschichte hat das Gericht erklärt, dass die Handlung eines EU-Organs nicht von europäischem Recht gedeckt ist. Erstmals hat es entschieden, dass Deutschland unter diesen Umständen nicht mehr mitmachen darf bei diesem Teil des Gemeinschaftshandelns. Und dann hat das Bundesverfassungsgericht die richterlichen Kollegen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einer Art und Weise zurechtgestutzt, wie kein Lehrherr seinen Lehrling behandeln dürfte.