Porsche wollte 2008 VW erobern. Dies beschäftigt immer noch die Gerichte. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von US-Hedgefonds gegen Porsche abgewiesen. Ein Ende der Anlegerklagen ist gleichwohl nicht in Sicht.

Stuttgart - Die Porsche Holding hat einen weiteren juristischen Etappensieg errungen. Amerikanische Hedgefonds sind auch in der höchsten Instanz mit ihrer Forderung auf Schadenersatz gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat nach Angaben des Stuttgarter Unternehmens die Beschwerden von 19 Klägern abgewiesen. Die Hedgefonds wollten nicht akzeptieren, dass das Stuttgarter Oberlandesgericht im vorigen Jahr ihre Schadenersatzklage abgewiesen und keine Revision zugelassen hatte. Ein Jahr zuvor waren die Hedgefonds bereits im Rechtsstreit mit Porsche vor dem StuttgarterLandgericht unterlegen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Klage nun rechtskräftig abgewiesen.

Die Kläger verlangten zuletzt nach Angaben des Unternehmens rund 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil sie sich von der Porsche Holding getäuscht sahen, als das Stuttgarter Unternehmen 2008 unter Führung von Wendelin Wiedeking versuchte, VW zu übernehmen.

Die Kläger sehen sich getäuscht

Die Kläger versuchten zu belegen, dass die Täuschung anderer Anleger Teil des Übernahmeplans war. Porsche hatte die Beteiligung Schritt für Schritt erhöht. Die Stuttgarter wiesen im Frühjahr 2008 Spekulationen zurück, wonach sie eine 75-Prozent-Mehrheit anstrebten und VW beherrschen wollten. Erst im Oktober 2008 bekannte sich Porsche zu diesem Ziel und berichtete zugleich, dass sich das Unternehmen bereits den Zugriff auf fast alle gewünschten VW-Aktien gesichert habe.

Diese Ankündigung machte klar, dass kaum noch Aktien frei verfügbar waren. Dies erwischte die Hedgefonds auf dem falschen Fuß. Denn sie hatten auf fallende Kurse spekuliert. Nach der überraschenden Ankündigung explodierte der Kurs der VW-Aktie jedoch und die Anleger verloren viel Geld. Porsche hatte immer versichert, die Öffentlichkeit zu jeder Zeit korrekt informiert zu haben und die Forderungen nach Schadenersatz stets zurückgewiesen. Über die Porsche Holding hält der PS-Clan der Porsches und Piëchs eine Mehrheit der Stimmrechte an VW. Das Aktienpaket ist mit Abstand das wichtigste Vermögen der Holding. Daneben hat sie eine gut gefüllte Kasse, mit der eigentlich Beteiligungen an Unternehmen rund um die Autoindustrie erworben werden sollen. Bisher gibt es jedoch nur eine Beteiligung am US-Verkehrsdatenspezialisten Inrix.

In Celle steht ein Musterverfahren bevor

Manfred Döss, Vorstand für Recht und Compliance bei der Porsche Holding, zeigte sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zuversichtlich für die weiteren juristischen Auseinandersetzungen. Bereits zum siebten Mal hintereinander habe nun ein Zivilgericht der Porsche Holding Recht gegeben. Das Unternehmen habe in den Jahren 2005 bis 2009 immer zutreffend informiert, bekräftigte Döss. „Die noch ausstehenden Gerichtsverfahren werden unsere Rechtsauffassung bestätigen“, erklärte der Porsche-Vorstand.

Die juristische Aufarbeitung des Übernahmekampfs, der auch dazu führte, dass der Autobauer Porsche heute zum VW-Konzern gehört, ist noch lange nicht beendet. Weitere Anleger fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe. Im Mittelpunkt steht dabei ein Musterverfahren, mit dem zentrale Streitfragen gebündelt und vorab geklärt werden sollen. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich aus 42 Klägern einen Musterkläger ausgewählt, der von der Kirchentellinsfurter Kanzlei Tilp vertreten wird und fast 2,7 Milliarden Euro Schadenersatz geltend macht. Der Beginn des mündlichen Verfahrens ist für Juli nächsten Jahres geplant. Die Erfahrung mit solchen Prozessen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zeigt, dass Anleger dabei viel Geduld brauchen.

Die Kanzlei Tilp spielt auch eine Schlüsselrolle bei einer anderen Klagewelle von Anlegern, die nach dem Abgasskandal von VW auf Porsche zurollt. Die Anleger verlangen auch vom VW-Großaktionär Porsche Schadenersatz. Die Anwälte stützen ihre Klagen im wesentlichen darauf, dass die wichtigsten Manager im Vorstand beider Unternehmen waren und die Öffentlichkeit viel zu spät über die Manipulation der Stickoxidemissionen von Dieselautos informiert wurde.