Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart müssen sich möglicherweise vier Männer wegen ihrer Hilfe für syrische Terroristen verantworten. Foto: dpa

In Stuttgart sollen vier Männer im Alter zwischen 29 und 49 Jahren wegen ihrer mutmaßlichen Unterstützung für syrische Terroristen angeklagt werden.

Karlsruhe - Neuer Terrorprozess in Stuttgart: Vier mutmaßliche Islamisten sollen sich vor dem Oberlandesgericht wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen die Männer im Alter zwischen 29 und 49 Jahren. Die beiden Deutschen und zwei Libanesen sollen unter anderem Ende 2013 Stiefel, Militärparkas und Hemden für die in Syrien aktive Terrorgruppe „Ahrar al Sham“ besorgt und in das Krisengebiet transportiert haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Die Organisation sei zumindest bis Mitte 2014 eine der größten und einflussreichsten salafistischen Bewegungen in dem Land gewesen. Die Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyrien beteiligt sich laut Mitteilung am Aufstand gegen Staatschef Baschar al-Assad und tritt für einen islamischen Gottesstaat ein. Die Gruppierung soll bis Mitte 2014 bis zu 20.000 kampfbereite Mitglieder gehabt haben. Im September 2014 habe es einen Anschlag auf die Führungsspitze gegeben. Dies habe die Terrorgruppe vorübergehend deutlich geschwächt.

Ende 2013 soll der 32 Jahre alte Kassem El R., der in Untersuchungshaft sitzt, über den Mitangeklagten 49-Jährigen Nuran B. rund 7500 Stiefel, 6000 Militärparkas und 100 Militärhemden im Wert von rund 130.000 Euro gekauft haben. Der 29 Jahre alte Hassan A. S. war laut Anklage in die Sache mit verstrickt und leistete eine Anzahlung. Mit dem 30-jährigen Deutsch-Libanesen Ali F. habe der 32-Jährige den Transport der Gegenstände nach Syrien organisiert. Bereits früher sollen Kassem El R. und Ali F. für die Terrorgruppe auf Einkaufstour gegangen sein. Dabei ging es um militärisch nutzbare Funkscanner und gebrauchte Krankenwagen.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden.