Der „Reichsbürger“-Prozess in Stuttgart geht weiter (Archivbild). Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Eigentlich sollte am Freitag am Oberlandesgericht in Stuttgart ein Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger zu Ende gehen. Doch jetzt wird das Urteil frühestens im März gesprochen. Warum?

Das Urteil im ersten größeren Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger wird wegen weiterer Beweisanträge frühestens im März gesprochen. Ursprünglich war es für Freitag in Stuttgart erwartet worden.

Jetzt sollen zunächst zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes erneut die Bodycams von Polizisten auswerten. Die Beamten waren vor einem Jahr am Tatort, als ein in Stuttgart angeklagter 62-Jähriger versucht haben soll, einen Polizisten anzufahren. Dem Mann wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Er soll vor einem Jahr bei mehreren gescheiterten Verkehrskontrollen geflohen und schließlich auf den Polizisten zugesteuert sein.

Was charakterisiert „Reichsbürger“?

Der angeklagte Schreiner aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems, sie sprechen Politikern und Staatsbediensteten die Legitimation ab und verstoßen immer wieder gegen Gesetze.

In den beiden am Freitag zugelassenen Beweisanträgen fordert sein Verteidiger ein audiovisuelles und ein optisches Gutachten zur Abfolge der insgesamt fast 20 Schüsse aus jener Nacht. Zwei weitere Anträge lehnte die Schwurgerichtskammer des Oberlandesgerichts dagegen ab.