Im Herbst 2023 haben Anschlagsdrohungen gegen 250 Schulen, Firmen oder Flughäfen Deutschland in Atem gehalten. Zwei junge Männer aus Baden-Württemberg werden jetzt angeklagt – mit Einblicken in eine krude Welt.
Ende Oktober 2023 erreicht der Wahnsinn seinen Höhepunkt. Bundesweit gehen an jenem Freitag Droh-E-Mails vor allem an Schulen, aber auch an anderen Einrichtungen ein. Nahezu minütlich werden neue Fälle gemeldet. Mannheim, Erfurt, zahlreiche weitere Städte. Allein in der Region Stuttgart sind innerhalb weniger Stunden gleich fünf Schulen von Evakuierungen betroffen. Er herrscht große Unruhe.
An diesem Chaos-Tag mit Tausenden betroffenen Kindern und Erwachsenen gipfelt eine Serie, die bereits Wochen zuvor begonnen hat. Bundesweit überziehen unbekannte Täter zahlreiche Einrichtungen mit Bombendrohungen. In den E-Mails geben sie sich wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Hamas oder des sogenannten Islamischen Staates aus und drohen damit, viele Unschuldige zu töten. Teils sind die Botschaften in einer Mischung aus Arabisch und Englisch verfasst.
Über 250 Fälle bundesweit
Zahlreiche Schulen werden in der Folge geräumt. Am Ende zählt das Bundeskriminalamt über 250 Fälle. Bedroht werden Schulen und Hochschulen, Medien, Botschaften, staatliche Behörden, Einrichtungen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen sowie private Unternehmen. Mehr als 30 große Polizeieinsätze sind die Folge. Das einzig Gute: Bomben werden nirgendwo gefunden.
Wenige Wochen später kommen die Ermittler zwei Verdächtigen auf die Spur. Sie stoßen auf einen damals 19-Jährigen aus dem Hohenlohekreis. Er soll einer Gruppierung nahe stehen, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten im Internet aufgefallen ist. Unter anderem soll sie gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um Polizei- oder Feuerwehreinsätze zu provozieren. Der junge Mann ist aber nicht der einzige Tatverdächtige. Ein 30-Jähriger aus derselben Gruppe kann ebenfalls identifiziert werden. Der Mann stammt aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen.
Jetzt sehen sich die Ermittler gerüstet für einen Prozess zumindest gegen den Jüngeren der beiden. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat gegen den heute 20-Jährigen Anklage erhoben. Der Vorwurf: Verdacht der Beteiligung an der Verfassung und Versendung von 51 Bombendrohungen im Herbst 2023. Das erfüllt den Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens. Verhandelt werden soll am Landgericht Stuttgart. Das Verfahren gegen den zweiten Verdächtigen, den damals 30-Jährigen, ist abgetrennt worden und wird separat weiterverfolgt.
Allein vor Gericht stehen wird der 20-Jährige dennoch nicht: Mitangeklagt ist ein 21 Jahre alter Mann, der ihn in seinen Taten bestärkt haben soll. Ihm wird außerdem versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen, weil er im Sommer 2023 zwei Personen 3000 Euro für einen Mord in Offenbach gegeben haben soll, der aber nicht ausgeführt worden ist. Der 21-Jährige ist im vergangenen September in Nürtingen (Landkreis Esslingen) festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
In ihren Drohmails haben die Männer offenbar nicht mit Horrorszenarien gespart. In acht Bundesländern gingen sie ein, in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Den Empfängern wurden schwerwiegende Sprengstoffexplosionen angekündigt. Es sei mit zahlreichen Toten und Verletzten zu rechnen. Dabei ist auch die Tötung von Säuglingen, Kindern und behinderten Menschen angedroht worden, um den Mails noch zusätzliche Brisanz zu verschaffen.
Aber warum das alles? Die Frage danach führt die Ermittler offenbar in eine krude Cyber-Welt, in der es darum geht, im echten Leben Chaos zu verbreiten. „Die Anklage geht davon aus, dass hierdurch größere Teile der Bevölkerung erheblich beunruhigt und in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt werden sollten“, heißt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Nach derzeitigem Kenntnisstand gebe es keinen rechtsextremen Hintergrund und es seien auch keine tatsächlichen Anschläge geplant gewesen. Vielmehr sei es wohl darum gegangen, Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Wer war noch beteiligt?
Was tatsächlich dahinter steckt, wird das Stuttgarter Landgericht klären müssen. Das muss nun erst einmal über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden. Kommt es zum Prozess, wird auch die Frage eine Rolle spielen, ob es weitere Täter gibt. „Die 51 angeklagten Taten sind aus unserer Sicht nachweisbar“, sagt Oberstaatsanwalt Mirko Heim. Alles weitere ist noch offen.