Stefan Schumacher ist wieder im Gespräch – aber anders, als er es sich erhofft hat. Foto: dapd

Ist die Anklage gegen Schumacher ein Schritt im Kampf gegen Doping oder eine Sackgasse?

Stuttgart - Stefan Schumacher ist der erste Dopingsünder, der in Deutschland wegen Betrugs vor Gericht gestellt wird. Ein zweifelhaftes Vergnügen, aber ein wegweisender Prozess. Denn eine Verurteilung des Radprofis hätte womöglich abschreckende Wirkung auf andere Sportler.

Stefan Schumacher erlebte eine Tour de France wie im Märchen. Er gewann zwei Zeitfahren, trug zwei Tage das Gelbe Trikot. Das war so unglaublich, dass ihn sein Teamchef Hans Holczer fragte, ob alles mit rechten Dingen zugehe - schließlich war schon damals, im Juli 2008, das Blutdopingmittel Cera der Renner. Laut Anklageschrift hat Schumacher geantwortet, mit Cera niemals in Berührung gekommen zu sein.

Der Nürtinger bestreitet zwar, sich exakt so geäußert zu haben, auf diese Aussage aber stützt sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die ihn wegen Betrugs anklagt. Denn nur weil Schumacher, dessen positive Dopingtests von der Tour im Oktober 2008 bekannt wurden, die Unwahrheit gesagt habe, sei er von seinem Gerolsteiner-Team weiterbezahlt worden. Drei Monate lang, mit insgesamt 150.000 Euro. "Es ist also ein Schaden entstanden", sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht bewertete den Fall anders und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Beschwerde ein - und bekam Unterstützung. Nun wird verhandelt, und doch wehren sich die Staatsanwälte gegen den Eindruck, dass Dopingsünder in Stuttgart besonders hartnäckig oder gar übereifrig verfolgt würden. "Bei uns gibt es keine Profilierungssucht", sagt Krauth, "wir hielten lediglich die Auffassung des Landgerichts, es sei kein Schaden entstanden, für rechtlich nicht haltbar. Damit konnten wir nicht leben, weil wir die Verantwortung dafür tragen, dass Recht und Gesetz richtig angewendet werden."

Selbst die Richter am Cas verfolgen das Geschehen in Stuttgart

Das ist der juristische Standpunkt - der weitreichende Folgen haben könnte. Für Stefan Schumacher, dem bis zu fünf Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe drohen. Aber auch für den Sport. Selbst die Richter am Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne verfolgen das Geschehen in Stuttgart mit großem Interesse. Sie werden den Fall Schumacher nicht mehr auf den Tisch bekommen, denn der Profi des italienischen Teams Miche-Guerciotti hat seine zweijährige Sperre abgesessen. Eine Verurteilung Schumachers aber, so ist zu hören, würde als großer Schritt hin zu einem erfolgreicheren Kampf gegen Doping gewertet werden. Denn das Risiko würde sich erhöhen - für gedopte Teamsportler, die Gehalt von ihrem Arbeitgeber kassieren, aber auch für gedopte Individualsportler, die Prämien von Sponsoren oder Veranstaltern erhalten.

Christoph Schickhardt beurteilt den Fall Schumacher anders. Ganz anders. "Doping gehört aufs Härteste bestraft", sagt der renommierte Sportrechtler aus Ludwigsburg, "aber es ist ein Irrweg, dies über Betrugsverfahren zu tun." Aus Sicht von Schickhardt ist die Sache klar: Wenn Schumacher betrogen haben soll, muss unter anderem eine gelungene Täuschungshandlung vorliegen. "Beim Betrug bedarf es eines Getäuschten, das wäre in diesem Fall der Gerolsteiner-Rennstall. 2008 aber hat doch schon kein Mensch mehr geglaubt, dass Radsportler nicht dopen", erklärt der Anwalt, "deshalb war es auch keine Irreführung." Schickhardt glaubt zudem nicht, dass ein Urteil gegen Schumacher größere Auswirkungen hätte: "Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass Strafrecht Leute abschreckt. Sonst würde es ja keine Diebstähle, Vergewaltigungen oder Verkehrsdelikte mehr geben."

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) setzt im Anti-Doping-Kampf nicht auf Staatsanwaltschaften, die überführte Athleten vor Gericht stellen. Der DOSB baut zwar auf die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden, dabei geht es dem Verband aber allein um Betrug im Sport. "Wir sind der festen Überzeugung, dass der Einsatz von hochmodernen Analyseverfahren - wie im Fall Schumacher - und die konsequente Ahndung von Dopingvergehen bereits eine abschreckende Wirkung haben", sagt Christian Klaue. Nicht beantworten will der DOSB-Sprecher, was es bedeuten würde, wenn der Radprofi schuldig gesprochen wird: "Wir kommentieren generell keine laufenden Verfahren."

Bis das Schumacher-Urteil gefällt wird, dauert es übrigens noch eine Weile. Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht wird wohl erst im Frühjahr 2012 beginnen. Und weitere Instanzen könnten folgen. "Dieser Fall", sagt Michael Lehner, der Anwalt des Athleten, "könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen."