Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Foto: dpa

Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der Ex-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Verden - Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy kommt wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie vor Gericht. Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover ließ das Landgericht im niedersächsischen Verden am Dienstag zu. Der 45-Jährige sei „hinreichend tatverdächtig“, erklärte die Kammer. Erster Prozesstag soll der 23. Februar sein. Bis Ende April sind neun weitere Termine geplant.

Edathy hat den Besitz von Nacktbildern zwar zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er befindet sich den Informationen nach im Ausland - in Südeuropa.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover hat sich Edathy zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.

Erwartetes Strafmaß "eher im unteren Bereich"

Für den Besitz von Kinderpornografie kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.

Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug im Februar und März politisch Wellen.

Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trat zurück, weil der Vorwurf des Geheimnisverrats im Raum stand. Er hatte in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben. Ermittlungen deswegen hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im Oktober eingestellt.

Edathy sagt im Dezember vor U-Ausschuss aus

Seit Juli tagt zudem der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre Edathy. Das Gremium soll auch klären, wie die Weitergabe von Informationen ablief: vom BKA an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung und an Dritte. Dort soll Edathy am 18. Dezember erscheinen.

Die zuständige Strafkammer hat den Beschluss, die Anklage zuzulassen, bereits am Freitag getroffen. Edathys Anwalt Christian Noll wurde telefonisch informiert. Von ihm war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Die Behörde wollte die Entscheidung des Gerichtes nicht kommentieren.

Der Verteidiger und Edathy werfen den Staatsanwaltschaft vor, Edathys Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Edathy zog deshalb sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Obwohl die dortigen Richter ihm zwar diesbezüglich Recht gaben, scheiterte er aus formalen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde.