Bei Gewalt mit den Fäusten blieb es nicht: Der Täter stach mit einer Schere zu. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Fünfmal stach ein 28-Jähriger auf einen 22-Jährigen ein. Die Tatwaffe: eine Schere, die sonst als Friseurwerkzeug dient. Der Mann ist jetzt wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Bietigheim-Bissingen - Fünfmal soll er vor dem Bietigheimer Bahnhof „wahllos und mit aller Gewalt“ mit einer Schere auf sein Gegenüber eingestochen haben: So legt es die Staatsanwaltschaft einem 28 Jahre alten Mann zur Last, der wegen versuchten Totschlags vor dem Heilbronner Landgericht steht. Den 22-Jährigen, den er mit einer Schere so schwer verletzte, dass er sofort operiert werden musste, kannte der Täter nicht: Sie hatten einander vorher nur in der S-Bahn gesehen. Dort hatte sich der 28-Jährige von seinem späteren Opfer provoziert gefühlt.

Von dem Angriff erzählen die beiden Männer allerdings zwei sehr unterschiedliche Varianten. Der 22-Jährige, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, war am Abend des 17. Oktober 2019 mit einer Bekannten in der S-Bahn Richtung Bietigheim-Bissingen gewesen. Der Angeklagte saß im selben Abteil und sprach lautstark, gestikulierend und dem Anschein nach angetrunken auf sein Handy ein.

Der Angeklagte fühlte sich provoziert

Das belustigte die beiden – was wiederum den Angeklagten erzürnte. „Halt’s Maul, du Arschloch“, habe der 28-Jährige dem 22-Jährigen dann zugerufen, und das beim Aussteigen in Bietigheim-Bissingen wiederholt. Beim Ausgang des Bahnhofsgebäudes ging der Angeklagte nach Schilderung des 22-Jährigen dann unvermittelt auf ihn los, schlug ihn ins Gesicht und zückte die Schere. Er rammte sie ihm fünfmal in den Oberarm und die Brust.

Der Täter hatte eine andere Version auf Lager: Er sei nach der Provokation extra an anderer Stelle als der 22-Jährige aus der S-Bahn ausgestiegen und habe auch im Bahnhofsgebäude einen anderen Ausgang nehmen wollen, um ihm aus dem Weg zu gehen.

Doch als der junge Mann seine Bekannte verabschiedet habe, sei er sofort auf ihn zugekommen und habe begonnen, auf ihn einzuschlagen. Er habe deshalb die Schere in die Faust genommen – aber nur so, dass eine kleine Spitze herausgeschaut habe, „und nur, um die Schläge abzuwehren“, ließ der Mann über seinen Anwalt verlautbaren. Erst als die Schläge massiver geworden seien, habe er die Schere zur aktiven Gegenwehr genutzt. Es sei nicht seine Absicht gewesen, den anderen zu verletzten. Er habe die Schere vielmehr als letztes Mittel genutzt, sich zu verteidigen.

Der Alkohol war fast täglicher Begleiter

Im Irak bei seiner Großmutter und seinem Onkel aufgewachsen – der ihm gegenüber gewalttätig gewesen sei, wie der Angeklagte angab – war er 2015 nach Deutschland gekommen und hatte zuletzt in einer Unterkunft in Sachsenheim gelebt. Er räumte offen ein, regelmäßig Alkohol und Marihuana konsumiert, sich aber dafür verachtet zu haben. Einen Beruf hat er im Irak nicht erlernt, assistierte aber in Deutschland bei einem Friseur. Das nannte er auch als Grund dafür, dass er in der S-Bahn die Schere bei sich gehabt habe. Eine Anstellung bei dem dem Friseur habe er ausgeschlagen, weil er zu wenig verdient habe. Das wunderte den Vorsitzenden Richter Roland Kleinschroth: Die Sozialleistungen des Staates seien schließlich auch nicht üppiger.

Seit der Tat ist der Mann in Untersuchungshaft. Wegen eines Selbstmordversuchs – er hatte versucht, mit sich mit einem Geschirrtuch zu strangulieren – war er zwischenzeitlich im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Die Verhandlung zieht sich über mehrere Termine hin: Das Urteil ist für Ende Juli vorgesehen.