Der Fall wurde vor dem Heilbronner Landgericht verhandelt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein 28-Jähriger griff im vergangenen Oktober in Bietigheim einen 22-Jährigen mit einer Schere an und verletzte ihn schwer. Das Landgericht Heilbronn schickt den Täter nun lange in Haft.

Bietigheim-Bissingen - Was sich konkret abgespielt hatte, bevor es zu der folgenschweren Attacke vor dem Bietigheimer Bahnhof kam, welche Rolle der Alkohol bei der Tat gespielt hatte: Diese und manche andere Frage konnten in dem Prozess um einen Mann, der am 17. Oktober 2019 einen 22-Jährigen mehrfach mit einer Friseurschere angriff, nicht endgültig geklärt werden. Für seine Tat muss der 28-jährige Angreifer, der im Irak aufwuchs und 2015 über das Mittelmeer nach Deutschland flüchtete, dennoch geradestehen: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der 28-Jährige war an dem Abend in der S-Bahn von Ludwigsburg nach Bietigheim gesessen – mit einer Bauchtasche, in der sich mehrere Scheren befanden. Nachdem er ein halbes Jahr bei einem Friseur gejobbt hatte, schnitt er gelegentlich Bekannten die Haare. Auch an jenem Abend war er deshalb mit jemandem in einer Ludwigsburger Shisha-Bar verabredet gewesen.

Bei Handgemenge die Schere gezückt

Auf der Heimfahrt saß der 28-Jährige im gleichen Abteil wie sein späteres Opfer – ein 22-Jähriger, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat. Der junge Mann war mit einer Freundin unterwegs. Der Täter fiel den beiden auf, weil er lautstark herumfuchtelnd und anscheinend angetrunken auf sein Handy einredete. Dass dies die zwei Mitfahrer erheiterte, erzürnte den 28-Jährigen. Sie hätten ihn ausgelacht, sagte er vor Gericht.

Warum er, nachdem alle drei in Bietigheim ausgestiegen waren, auf den 22-Jährigen losging, davon schilderten Täter und Opfer unterschiedliche Varianten. Laut Aussage des 22-Jährigen habe der Angreifer ihm sowohl in der S-Bahn als auch beim Aussteigen „Halt’s Maul, du Arschloch“ zugerufen und ihn, nachdem er sich von seiner Bekannten verabschiedet habe, beim Ausgang des Bahnhofsgebäudes unvermittelt angegriffen, ihm ins Gesicht geschlagen und ihn mit der Schere attackiert. Fünfmal stach ihm der Angreifer in den Oberarm und in den Brustkorb. Der junge Mann musste operiert werden und mehrere Tage im Krankenhaus bleiben. Er habe nicht die Absicht gehabt, sein Gegenüber zu verletzen, sondern in Notwehr gehandelt, sagte hingegen der Täter aus. Nach der „Provokation“ des 22-Jährigen sei er bewusst an einer anderen Tür ausgestiegen und habe auch im Bahnhofsgebäude einen anderen Ausgang nehmen wollen.

Alkohol gehörte zum Alltag

Der 22-Jährige sei, nachdem er seine Bekannte verabschiedet hatte, sofort auf ihn zugesteuert und habe angefangen, auf ihn einzuschlagen. Nur deshalb habe er die Schere in die Faust genommen – aber nur so, dass eine kleine Spitze herausgeschaut habe. Erst als die Schläge massiver geworden seien, habe er die Schere zur aktiven Gegenwehr verwendet. Und dann habe er die erstbeste Möglichkeit zur Flucht genutzt.

Der im Irak bei seiner Großmutter und später bei seinem Onkel – der ihn misshandelt haben soll – aufgewachsene Mann („Mein Leben dort war nicht gut“) wohnte vor seiner Verhaftung in einer Unterkunft in Sachsenheim. Eine Beziehung zu einer deutschen Frau scheiterte nach acht Monaten. Von Jugend an habe er viel Alkohol getrunken, erzählte er. Eine Flasche Wodka und mehrere Biere am Tag seien nichts Außergewöhnliches gewesen. Auch Marihuana habe er konsumiert. Seinen Job bei einem Friseur schmiss er, weil er nach seiner Ansicht zu schlecht bezahlt wurde – was der Vorsitzende Richter Roland Kleinschrothmissbilligend zur Kenntnis nahm – die Sozialleistungen des Staates seien wohl kaum üppiger.

Selbstmordversuch im Gefängnis

Der psychiatrische Sachverständige beschrieb den Angeklagten als „nicht unkooperativ“, doch seien seine Angaben meist „knapp, vage und wenig plastisch“ gewesen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch; er wollte sich mit einem Küchenhandtuch strangulieren. Deshalb wurde er zeitweise ins Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg verlegt. Auf die Frage von Kleinschroth, wie er diesen Selbstmordversuch einschätze, sagte der Gutachter, es sei wohl eher Ausdruck von Unzufriedenheit über seine Situation gewesen als wirkliche Tötungsabsicht. Der Anwalt des Angeklagten berichtete, sein Mandant habe in der Haft stundenweise arbeiten können, es sei ihm dann besser gegangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Scherenangriff, der tödlich hätte enden können, sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Das Gericht blieb etwas unter der Forderung. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem muss der Mann seinem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.