Auf den Bildern der Überwachungskameras an der Haltestelle Schwabstraße sieht man, wie Passanten die Schlägerei beobachten, welche sich etwa im Bereich unter der Uhr abspielt. Das vorliegende Foto ist aus Datenschutzgründen leicht verpixelt. Foto: Bundespolizei Stuttgart

Nach den Prügelattacken am S-Bahn-Halt Schwabstraße soll der Angreifer auf Video-Aufnahmen gut zu erkennen sein, dennoch hat die Polizei kein Fahndungsfoto des Tatverdächtigen veröffentlicht. Denn dafür gibt es hohe Hürden.

Stuttgart - Ein Mann hat am Samstag in der S-Bahnstation Schwabstraße nicht nur vor den Augen zahlreicher Zeugen, sondern auch vorm elektronischen Auge der Überwachungskameras einen 27-Jährigen niedergeschlagen. Obwohl der Angreifer auf den Aufnahmen gut zu erkennen sein soll, hat die Polizei kein Fahndungsfoto des Tatverdächtigen veröffentlicht. Denn dafür gibt es hohe Hürden. „Das ist immer erst das letzte Mittel“, erläutert Jan Holzner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zuvor müssten alle anderen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sein.

Im vorliegenden Falle hätte die Schwere der Straftat durchaus für die Veröffentlichung eines Fotos gesprochen. Das sei aber nur ein Kriterium, erläutert der Staatsanwalt. Der Angreifer hatte sein Opfer auf dem Bahnsteig angegangen, ihn in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gerungen. Als der 27-Jährige am Boden lag, soll der Angreifer ihm noch ins Gesicht getreten haben. Keiner der etwa 30 umstehenden Wartenden auf dem Bahnsteig verständigte die Polizei oder half dem Opfer. Jedoch meldeten sich nach dem am Montag in den Zeitungen veröffentlichten Zeugenaufruf Beobachter, die Hinweise auf den Angreifer gaben. „Die waren ziemlich gut“, heißt es von der Bundespolizei.

Und das ist der Grund, warum im vorliegenden Fall darauf verzichtet wurde, eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem Foto aus den Überwachungskameras zu starten. Die Polizei versucht nun zuerst, mit einem anderen Ermittlungsansatz dem Täter auf die Spur zu kommen: Sie geht den Hinweisen nach. Hilfreich ist für die Polizei in solchen Fällen, nicht nur Angaben zum Tatort und der Fluchtroute des Angreifers zu bekommen, sondern auch etwas über Gewohnheiten und typische Aufenthaltsorte des Verdächtigen zu erfahren.

Öffentlichkeitsfahndung kann auch später noch eingeleitet werden.

„Das heißt natürlich nicht, dass die Öffentlichkeitsfahndung damit vom Tisch ist“, fügt Staatsanwalt Holzner hinzu. Wenn die Polizei trotz der Hinweise nicht dem Täter auf die Spur komme und auch sonst alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, sei das immer noch denkbar. Grundsätzlich müsse die Staatsanwaltschaft immer zustimmen: „Die Veröffentlichung steht unter richterlichem Vorbehalt“, erläutert Jonas Große, Sprecher der für die Bahnhöfe zuständigen Bundespolizei.

Die Veröffentlichung sei deswegen so streng reglementiert, damit niemand ohne Not in die Öffentlichkeit gezerrt werde. „Der Persönlichkeitsschutz wird sehr hoch gehalten“, betont Staatsanwalt Holzner. Theoretisch erlaube die Ermittlungsbehörde die Veröffentlichung von Fotos bei einer „erheblichen Bedeutung der Straftat“, also bei schweren Gewaltdelikten wie gefährlicher Körperverletzung oder Raub. Dabei werde unter anderem auch das Maß der Strafandrohung im Strafgesetzbuch mit berücksichtigt. Wann genau die Juristen zustimmen, lasse sich nicht grundsätzlich sagen. „Das ist immer auch eine Einzelfallentscheidung“, erläutert Holzner.

So sehr die Polizei nun froh über die eingegangenen Hinweise sei, so stark ist auch nach wie vor die Kritik am Verhalten der Passanten: Die Aufnahmen der Polizei zeigen nicht nur den Angriff des Mannes. Es sei darauf auch eindeutig zu sehen, wie sich die Köpfe der Leute in Richtung der Schlägerei drehen. Bei der Polizei wundert man sich nicht nur, dass niemand den Notruf 110 gewählt habe. „Der Mann musste sich danach mit seiner blutenden Platzwunde allein zum Polizeirevier schleppen. Da half ihm auch dann noch niemand“, berichtet der Polizeisprecher Jonas Große.