In einem Gerichtsstreit zwischen dem Autobauer Daimler und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind die Fronten verhärtet. In dem Verfahren verbuchte die Umweltorganisation einen Teilerfolg.
Stuttgart - In einem Gerichtsstreit zwischen dem Autobauer Daimler und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind die Fronten verhärtet. Bei einem Zivilprozess vor dem Stuttgarter Landgericht machten Vertreter des Herstellers am Donnerstag klar, dass man keine Unterlassungserklärung abgeben werde. „Es ist schwer, eine Aussage zurückzuziehen, die es nach unserer Einschätzung zu keinem Zeitpunkt gegeben hat“, sagte eine Juristin aus der Daimler-Rechtsabteilung.
Die Umwelthilfe wirft Daimler irreführende Werbung vor - der Konzern hat ein Diesel-Modell der C-Klasse als sehr emissionsarm dargestellt. Drer Kläger moniert, dass diese Autos im Realbetrieb aber besonders schmutzig seien und der Verbraucher somit getäuscht werde.
In dem Verfahren verbuchte die Umweltorganisation einen Teilerfolg. So vertraten die Daimler-Vertreter vor Gericht die Auffassung, es handele sich um keine „einheitliche“ Werbeaussage: Um von einer Automodell-spezifischen Webseite auf die generelle Beschreibung der Harnstoff-Einspritz-Technologie Bluetec zu kommen, müsse man sieben Mal klicken. Dieser Ansicht folgte die Vorsitzende Richterin nicht, für sie bilden die unterschiedlichen Webseiten eine Einheit.
Das Gericht verlangte Erklärungen von Daimler zur Nachbehandlung von Abgasen. Der Prozess soll am 6. Juni fortgesetzt werden. Bekäme die Umwelthilfe Recht, müsste Daimler die Werbeaussage zurücknehmen.
Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH 2016 einen Entzug der Typgenehmigung des Modells beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefordert. Das KBA beanstandete den Wagen bei seiner Nachprüfung aber nicht.