Rechtliche Seite geklärt - Vorerst gibt’s Arztpraxen nur in Karlsruhe und Stuttgart.

Stuttgart - Die Versorgung von schwerstabhängigen Drogensüchtigen mit künstlich hergestelltem Heroin wird sich weiter verzögern. Zwar hat nach dem Bund nun auch das Land die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, aber die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wird die neun geplanten Schwerpunktpraxen im Land nicht auf einmal ausweisen. "Unser Ziel ist es, noch dieses Jahr oder spätestens Anfang 2011 in Stuttgart eine Praxis zu eröffnen. Danach werden wir sukzessive die anderen Standorte im Land angehen. Alle auf einmal geht nicht", sagte ein KV-Sprecher am Freitag unserer Zeitung. Man müsse "erst einmal Erfahrungen in Stuttgart" sammeln.

Jahrelang hatte die Politik darum gerungen, wie man schwerstabhängigen Süchtigen hilft und sie aus der Beschaffungskriminalität holt. Während SPD, Grüne, FDP und Kommunen für die Therapie mit Diamorphin warben, stellte sich die CDU lange quer. Inzwischen hat die Union auf Bundesebene eingelenkt, das baden-württembergische Sozialministerium hat nun die entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen. Damit haben rund 200 bis 300 Schwerstabhängige im Land, bei denen alle anderen Therapien gescheitert waren, das Anrecht auf das sogenannte Heroin auf Krankenschein.

Im Land sollen speziell ausgestattete Schwerpunktpraxen an den Standorten Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg eingerichtet werden; in Karlsruhe gibt es bereits eine Praxis. Die Genehmigung müssen das jeweilige Regierungspräsidium sowie die KV erteilen. Wann die anderen Arztpraxen betriebsbereit sind, ist unklar. "Der Aufwand an Sicherheitsvorkehrungen ist sehr hoch", so der KV-Sprecher.

Das Land hat für die einzelnen Standorte einen Investitionszuschuss von jeweils 100000 Euro signalisiert. Der Städtetag begrüßte die Verwaltungsvereinbarung des Sozialministeriums. "Land und Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die kassenärztliche Vereinigung am Zug", sagte Städtetagssprecher Manfred Stehle unserer Zeitung . Das "jahrelange Bohren eines dicken Brettes" habe zu einem "letztlich befriedigenden Ergebnis" geführt, zumal wenn die Therapie in die örtliche Suchtkrankenhilfe integriert werde. Der Städtetag warnte zugleich davor, die Ausweisung der Arztpraxen hinauszuzögern. Nachdem das Gesetz nun in Kraft sei, könnten Drogenabhängige die Therapie einklagen.