Solche Bilder wird man in diesem Jahr in Stuttgart wieder schießen können – nicht jedoch in Kirchheim und Esslingen. Foto: Horst Rudel

In Esslingen und Kirchheim gelten strenge Regeln in der Neujahrsnacht. Zu viel steht auf dem Spiel.

Esslingen/Kirchheim - Um die Fachwerkhäuser in der Esslinger und in der Kirchheimer Innenstadt zu schützen, erlassen die Stadtverwaltungen auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot an Silvester. Immer wieder sei es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten durch Böller und Raketen zu Bränden alter, vorwiegend in Holzbauweise errichteter Gebäude gekommen. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber in Berlin bereits vor rund neun Jahren festgelegt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sondern auch in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist.

In den beiden Altstädten gilt deshalb an Silvester und Neujahr ein vollständiges Abbrennverbot für jegliche Art von Pyrotechnik, heißt es in Mitteilungen aus den Rathäusern. Dieses Verbot umfasst in Esslingen nicht nur die Altstadt mit ihrer Vielzahl mittelalterlicher Fachwerkbauten. Auch auf der Esslinger Burg ist das Zünden von Raketen und Böllern strikt untersagt. Deshalb wird aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang an Silvester gesperrt. Außerhalb der Sperrgebiete ist das Abfeuern von Pyrotechnik erlaubt.