Hätte das Wildschwein nicht seinen Weg gekreuzt, wäre dem Angeklagten der Gang zum Amtsgericht Waiblingen erspart geblieben. Foto: Patricia Sigerist

Roller-Fahrer stürzt nach Kollision mit dem Tier. Er muss seinen Führerschein abgeben und 600 Euro Strafe bezahlen.

Fellbach - Hätte das Wildschwein nicht seinen Weg gekreuzt, wäre Reiner Schmidt (Name geändert) wohl ohne Gerichtsverhandlung davongekommen. So jedoch kollidierte der Roller-Fahrer im August kurz nach Mitternacht auf einer Straße zwischen Beinstein und Korb mit dem Borstenviech – „es war wie eine Wand“ – und stürzte samt Zweirad und Beifahrer. Während sich der Unfallverursacher im Wald verkrümelte, mussten der junge Mann aus Kernen und sein Sozius auf einen Rettungswagen warten: Der 19-Jährige hatte heftige Schürfwunden, sein Mitfahrer gar den kleinen Finger gebrochen und ebenfalls offene Hautstellen.

Dass Alkohol im Spiel war, stimmt Amtsrichter Blattner nicht gerade gnädig

Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei fiel dann sofort der Atemalkohol von Reiner Schmidt auf. Ein Test ergab auch ein Quantum von 1,05 Promille. Damit lag der Angeklagte gerade mal 0,5 Promille unter der gesetzlich festgelegten absoluten Fahruntüchtigkeit.

Das stimmte den Waiblinger Amtsrichter Blattner nicht gerade gnädig. Denn die Behauptung des Angeklagten, den Unfall hätte er wegen des plötzlichen Auftauchens des Wildschweins auch ohne Alkohol nicht verhindern können, funktionierte nicht als Entschuldigung.

Der Richter hält fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs für erwiesen

Der Richter hielt die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sowie die fahrlässige Körperverletzung für erwiesen, denn Alkohol vermindere auf alle Fälle die Reaktionsfähigkeit. Als sich der Staatsanwalt für einen dreimonatigen Entzug des Führerscheins aussprach, musste der Angeklagte kleinlaut einräumen, dass er gar keinen besitze. Obwohl der Pechvogel den Pappendeckel einen Monat nach dem Unfall wieder erhalten hatte, konnte er sich nicht lang dran freuen: Der Ausweis wurde ihm vor kurzem samt einer Jacke gestohlen.

Jetzt muss Reiner Schmidt erst mal den Verlust des Führerscheins melden, bevor er ihn, wie Richter Blattner urteilte, für drei Monate abgeben darf. Außerdem muss der junge Mann auch noch eine Geldbuße von 600 Euro bezahlen. Dafür hätte er sich viele Wildschweinbraten gönnen können.