Auf die Amtsgerichte kommt wohl eine Welle von Prozessen zu, die sich mit Subventionsbetrug mit Coronahilfen beschäftigen. Die Anträge konnten im vergangenen Jahr unbürokratisch via Internet eingereicht werden. Foto: Gottfried Stoppel

Am Waiblinger Amtsgericht ist der erste Prozess wegen einer unrechtmäßig beantragten Corona-Soforthilfe geführt worden. Das Geld muss zurückgezahlt werden, doch der Fall ist speziell.

Waiblingen - Wahrscheinlich ist es für Unternehmer in Deutschland noch nie so leicht gewesen, Hilfen vom Staat zu erhalten, wie nach dem ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020. Das vergleichsweise niederschwellige Angebot der Überbrückungsgelder, beantragbar über ein Internetformular, haben aber offenkundig auch nicht wenige in Anspruch genommen, die eigentlich kein Anrecht darauf gehabt hätten. Der Streit darüber wird jetzt zunehmend die Gerichte beschäftigen. Ein erster Fall am Amtsgericht Waiblingen deutet an, dass sich die Richter auch mit Grauzonen beschäftigen werden müssen.