Amtsrichterin Dotzauer muss bei der Verhandlung vor dem Waiblinger Amtsgericht öfters schlucken. Foto: Stoppel

Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung wird vertagt.

Fellbach - Ein Fall von Volksverhetzung ist vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt worden. Was zunächst gravierend klang, entpuppte sich bei genauerer Betrachtung als „Internet-Idiotie“ des drogensüchtigen Angeklagten.

Der Kurde, 1991 in Waiblingen geboren, hatte auf Facebook Türken als „Zigeuner und Bastarde“ beschimpft und mit anderen Schmähungen überhäuft. Die Staatsanwaltschaft hielt angesichts der 200 sogenannten Freunde eine „Verbreitung im Netz für gewährleistet“, den „öffentlichen Frieden für gestört“ und die „Menschenrechte für verletzt“. Deshalb erhob sie Anklage. Erschwerend kam hinzu, dass der Täter zwei Monate später gegenüber einem Mitbürger verbal ausrastete. Als der sich dagegen verwahrte, rammte der 25-Jährige dem Opfer eine Faust ins Gesicht, wobei ein Zahn dran glauben musste.

Dass der Fellbacher sich leicht aufregt, ist in der Verhandlung zu beobachten

Dass der Fellbacher sich leicht aufregt, war auch in der Verhandlung zu beobachten. Amtsrichterin Dotzauer musste öfter mal schlucken, bevor sie dem aufsässigen Angeklagten in aller Ruhe antwortete. Dieser ist mehrfach vorbestraft, sitzt noch bis Ende nächsten Jahres im Gefängnis. Im Gerichtssaal moserte er herum, dass ihm im Knast gegen seinen Willen Medikamente verabreicht würden. Er sei auf keinen Fall schizophren. Als die Amtsrichterin Dotzauer ihm sachte klarzumachen versuchte, dass es Krankheiten gibt, die vom Patienten nicht zu erkennen sind, giftete der 25-Jährige sie an, sie sei keine Ärztin und habe keine Ahnung.

Dass er die Beleidigung im Internet gepostet habe, könne durchaus sein, er erinnere sich jedoch nicht, weil er unter Drogen gestanden habe, erklärte der junge Mann bei der kurzen Befragung. Zwischendurch musste die Mutter des Angeklagten, die sich immer wieder einmischte, zur Ruhe gebracht werden. Dann verließ die Schwester wutschnaubend den Gerichtssaal, um draußen lautstark gegen die Richterin zu pöbeln.

Der Angeklagte stört immer wieder die Verhandlung, indem er Statements abgibt

Der Angeklagte störte immer wieder die Verhandlung, indem er unmotivierte Statements abgab. Als sich dann die Rechtsvertreter inklusive Anwalt einig waren, dass erst mal ein Gutachter über die Schuldfähigkeit des 25-Jährigen urteilen sollte, war dieser stinksauer und „entließ“ seinen Pflichtverteidiger. Jetzt darf der Angeklagte, der seit vielen Jahren drogenabhängig ist, den Hauptschulabschluss nicht schaffte und eine Drogentherapie abgebrochen hat, im Gefängnis auf den nächsten Verhandlungstermin warten. Ein Gespräch mit einem Gutachter hat er jedoch abgelehnt.