Die von den Zollfahndern beanstandeten Autoreifen waren nicht mehr zu gebrauchen. Foto: Stoppel/Archiv

Ein Im- und Exporteur aus Winnenden bekommt Probleme mit dem Hamburger Zoll. In einem Schiffscontainer wird ein ungewöhnliches Detail der für Nigeria bestimmten Gebrauchsgüter beanstandet.

Waiblingen - Einen großen Gewinn hat der 38-jährige Geschäftsführer einer Winnender Ex- und Importfirma mit diesem Geschäft wohl nicht gemacht: Er hatte 400 gebrauchte Autoreifen an einen Mann verkauft, der im größeren Stil gebrauchte Waren von Deutschland nach Nigeria verschiffen wollte. Drei Euro pro Reifensatz soll er dafür kassiert haben. Sein Hauptauftrag indes war die Abwicklung des Warenexports nach Afrika. Deshalb hat ihm das kleine Zusatzgeschäft einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen eingebracht, denn nach einer Kontrolle des Schiffscontainers im Hamburger Hafen erhob der Zoll Anzeige wegen des „unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen“.

Reifen ineinandergequetscht

Die Reifen nämlich waren jeweils in Viererpaketen derart gewaltsam ineinandergesteckt worden, dass ihr tragendes Gewebe, die Karkasse, gebrochen war. Eine Wiederverwertung sei dadurch unmöglich gemacht worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stuttgart, welche die Ermittlungen übernommen hatte. Aus den Gebrauchtwaren sei durch die Behandlung Müll geworden – der nach deutschem beziehungsweise EU-Recht hätte sachgemäß entsorgt werden müssen.

Außerdem stellten die Zollfahnder, die zwei Tage benötigten, um alle Gegenstände in dem Container in Augenschein zu nehmen, drei Kühlschränke mit einem klimaschädlichen Kühlmittel fest, das nicht hätte exportiert werden dürfen. Die restlichen Waren, unter anderem drei gebrauchte Autos, mehr als 200 Fernseher, gut 100 Bügeleisen sowie Nähmaschinen und diverse Elektrogeräte, seien voll funktionstüchtig und nicht zu beanstanden gewesen.

Der 38-jährige verhinderte Exporteur hatte Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben. Sein Mandant habe keine Kenntnis über den Zustand der Reifen gehabt, so sein Anwalt. Deshalb landete der Fall vor dem Waiblinger Amtsgericht.

Angeklagter zieht Einspruch zurück

Dort deutete aber eine Zeugenaussage an, dass der Mann nicht nur Dienstleister für das Verschiffen der Waren, sondern auch Verkäufer der Reifen sowie der strittigen Kühlschränke gewesen sei. Außerdem sagte ein eigens eingeschalteter Gutachter aus, dass ein Gutteil der Reifen aufgrund des komprimierten Transports tatsächlich völlig untauglich geworden waren. Nachdem auch der Richter in einer vorläufigen Einschätzung andeutete, dass es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen werde, zog der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.