Der Hund verfolgt die Spur anhand eines Pullovers, den der Täter zurückgelassen hat. Foto: dpa

Bei einem Wohnungseinbruch in Fellbach lässt der Täter seinen Pullover liegen. Ein Polizeihund erschnüffelt den Einbrecher in einer Kleingartenanlage.

Waiblingen/Fellbach - Kenan A. (Name geändert) kam in der Nacht oder den frühen Morgenstunden in die fremden Wohnungen. Dort war der 30-Jährige auf der Suche nach Bargeld sowie Dingen, die sich schnell verkaufen lassen. Zwei Mal, in Dortmund und Fellbach, langte der Einbrecher zu. Dann wurde er erwischt. Ein Polizeihund erschnüffelte den Einbrecher in einer Kleingartenanlage.

Zugang über ein gekipptes Küchenfenster

Die beiden Fälle wurden nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt. In der Nacht auf den 10. Oktober vergangnen Jahres stieg Kenan A. in eine Erdgeschosswohnung in Dortmund ein. Dort entwendete er einen Geldbeutel mit 250 Euro und verschiedene Ausweiskarten. Am Morgen des 5. Juni verschaffte er sich gegen 5 Uhr über ein gekipptes Küchenfenster Zugang zu einer Wohnung in Fellbach. Dort klaute er ein Samsung Galaxy S3. Der Versuch, weitere Dinge zu stehlen scheiterte, weil die Bewohner wach wurden.

Angst vor Abschiebung

„Ich bereue, was ich getan habe“, ließ Kenan A. über seinen Dolmetscher ausrichten. Ebenso räumte er alle Tatvorwürfe ein. Der Angeklagte ist ein algerischer Flüchtling, der vor rund einem Jahr mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland gekommen war. Unter anderem war er in Lagern in Hamburg und Dortmund untergebracht. Doch immer wieder wechselte er seinen Aufenthaltsort, wohnte auch in Frankreich und Dänemark. „Ich hatte Panik, dass ich abgeschoben werde“, erklärte Kenan A.

Er sei der einzige Ernährer seiner Familie, sagte Kenan A. „Ich bin aber nicht nach Deutschland gekommen, um zu stehlen.“ Einen Asylantrag habe er nie gestellt und er habe auch nie Sozialleistungen bekommen, erzählte er der Richterin Bidell.

Einbrecher lässt seinen Pullover liegen

Kenan A. war erwischt worden, weil er bei dem Einbruch in Fellbach seinen Pullover in der Wohnung liegen gelassen hatte. Ein Polizeihund schnüffelte an dem Kleidungsstück und führte die Beamten zu einer Kleingartenanlage, wo der Einbrecher sich versteckt hatte.

Die vergangenen drei Monate verbrachte der Angeklagte in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart. Für die Staatsanwältin reichte das nicht als Strafe. Sie plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Der Verteidiger dagegen forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das vollständige Geständnis und die geringe Diebesbeute sei dem Angeklagten positiv anzurechnen.

Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Die Richterin Bidell verurteilte Kenan A. schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ebenso muss er 100 soziale Arbeitsstunden leisten. Der Angeklagte sei in einer finanziellen Notlage gewesen, begründete die Richterin ihr Urteil. Kenan A. will jetzt nach eigener Aussage einen Asylantrag stellen. Der Weg aus dem Gerichtssaal führt für ihn ins Flüchtlingsheim nach Fellbach.