Der Verteidiger regt an, das Verfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen gegen seinen Mandanten einzustellen. Foto: Patricia Sigerist

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen Exhibitionismus gegen einen 56-Jährigen wird eingestellt.

Waiblingen - Öffentlich, aber nicht gerade jugendfrei war eine Verhandlung im Amtsgericht Waiblingen wegen Exhibitionismus. Angeklagt war ein 56-Jähriger aus Stuttgart, der sich laut Aussage einer Zeugin in einer Biosauna in Fellbach unsittlich aufgeführt hatte. Sie schwitzte eine Stufe höher und schräg dahinter. Den Tränen nahe erzählte sie vor Gericht, wie sie von dem Mann, der sich immer wieder zu ihr umgedreht habe, ein tiefes Atmen und ein typisches Geräusch gehört habe. Dazu hätte er entsprechende Armbewegungen gemacht. Sie sei völlig fassungslos und wie gelähmt gewesen und habe den Mann mehrmals gebeten, sofort damit aufzuhören. Der habe sich umgedreht, beide Arme ausgestreckt und gefragt, was er denn gemacht habe. Dabei hätte sie bei einem kurzen Blick das Corpus delicti in erhobenem Zustand gesehen. Als ein weiterer Schwitzgast durch die Tür trat, verließ der Angeklagte die Biosauna. Daraufhin war die Zeugin, die bis dahin „Blei in den Beinen hatte“, in der Lage, völlig aufgelöst zu ihrem Mann zu gehen, der in einer anderen Sauna saß.

 

Die Vorkommnisse rufen den Schwimmmeister und die Polizei auf den Plan

Im Liegebereich traf das Paar dann den 56-Jährigen, woraufhin der Mann den Verdächtigen auf einen Liegestuhl schubste und ihm zwei Schläge (so ein Zeuge) ins Gesicht verpasste. Das rief die Schwimmmeister und die Polizei auf den Plan.

Der Angeklagte schilderte die Situation aus seiner Sicht. Er habe im Schneidersitz in der Sauna gesessen und mit den Händen im Takt zur Musik auf seine Oberschenkel geschlagen. Über seinen Anwalt ließ er dann auch noch ein Rezept gegen eine intime Fehlfunktion vorlegen. Es könne sich also gar nicht so abgespielt haben.

Ein Kriminalbeamter erklärte, dass es keine konkreten Beweise für die Vorwürfe gebe

Ein Kriminalbeamter erklärte, dass es keine konkreten Beweise für eine der beiden Schilderungen gebe – es hätten beide Abläufe möglich sein können. Auch Behauptungen über einschlägige Hausverbote in anderen Badeeinrichtungen erwiesen sich als haltlose Gerüchte.

Der Verteidiger regte daraufhin an, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Der würde im Gegenzug den Strafantrag gegen den Ehemann zurückziehen, was eine weitere Verhandlung erspare. Der Staatsanwalt und Amtsrichterin Bidell stimmten, weil letztlich nur Aussage gegen Aussage stand, zu, die Strafverfolgung zu beenden. Der Angeklagte muss keinerlei Auflagen erfüllen