Ihr Verhältnis zu Autos müssen zwei junge Männer noch mal überdenken. Foto: Rodenhausen

Zwei junge Männer aus Waiblingen stehen nach riskanten Autorennen auf dem Parkplatz eines Gartencenters und der B 27 vor Gericht. Die Urteile fallen empfindlich aus – nicht nur finanziell.

Anfang April vergangenen Jahres, auf dem Parkplatz eines Gartencenters am Stadtrand von Waiblingen: Zwei junge Männer lassen die Motoren ihrer Kleinwagen aufheulen und geben kräftig Gas. Gut 100 Meter rasen sie hintereinander her, um kurze Zeit später den Rückweg in ähnlich rasanter Art und Weise zu absolvieren – obwohl auf dem Parkplatz zu dieser Zeit, es war gegen 19 Uhr, durchaus noch Betrieb herrschte. Ein 84-jähriger Rentner beobachtete das Spektakel, fotografierte die Szenen und meldete den Vorfall der Polizei. Nun landeten die heute 19 und 21 Jahre alten Männer vor Gericht.

 

Ein illegales Kraftfahrzeugrennen?

Angeklagt wurde der Straftatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Und das gleich in doppelter Ausfertigung: Denn keine drei Wochen nach der Waiblinger Parkplatzraserei leisteten sich die beiden eine zweite Eskapade – diesmal mit geliehenen PS-starken Fahrzeugen auf der Bundesstraße 27 bei Filderstadt.

Illegale Kraftfahrzeugrennen werden vor Gericht mittlerweile als Straftat behandelt. Foto: Gottfried Stoppel

Im Saal des Amtsgerichts Waiblingen wird schnell deutlich, wie sehr die jungen Angeklagten auf Milde hoffen. Beide haben seit Herbst vergangenen Jahres keine Führerscheine mehr, und beide brauchen diese dringend: Der Ältere befindet sich in einer Ausbildung zum Anlagenmechaniker und verdient kaum genug, um die Miete zu zahlen. Der Jüngere musste seine Ausbildung abbrechen und schlägt sich bei einer Leiharbeitsfirma durch. Immer wieder kam es zu Problemen, weil er ohne Auto nicht rechtzeitig zur Arbeit erschien, seine Firma will ihm kündigen, sollte er die Fahrlizenz nicht zurückbekommen.

Beweise auf Video

Doch die Beweislast vor Gericht ist erdrückend: Während der erste Vorfall noch von weiteren Zeugen, zwei Verkäuferinnen des Gartencenters, bestätigt wird, ist der zweite sogar filmisch dokumentiert: Eine junge Autofahrerin hatte in ihrem Tesla die Aufnahmefunktion aktiviert, als das Duo auf der B 27 bei Filderstadt mit ihren gemieteten Autos jeweils rechts überholten, andere Fahrzeuge bedrängten und sogar den Standstreifen nutzten. Der Weg führte sie in Richtung Stuttgarter Innenstadt – wohl, um auf der Theodor-Heuss-Straße mit den Wagen Eindruck zu schinden.

Über die Mietwagenfirma ließ sich zweifelsfrei klären, dass die beiden Angeklagten am Steuer saßen. Im Gerichtssaal werden die Aufnahmen gezeigt. Der jüngere Fahrer sackt in sich zusammen – offenkundig sah er das gestochen scharfe Beweisvideo zum ersten Mal.

Auch der Verteidiger des 19-Jährigen muss einräumen, dass das Verhalten seines Mandanten „dumm und gefährlich“ gewesen sei, ein „echtes Rennen“ will er indes nicht erkennen. Zudem seien die beiden ansonsten verkehrstechnisch eher unauffällig gewesen. Eine Argumentation, die der Amtsrichter Armin Blattner aber nicht gelten lässt: Von einer Ausnahme könne bei zwei derartigen Aktionen innerhalb kürzester Zeit nicht die Rede sein. „Es handelte sich eindeutig um verbotene KFZ-Rennen. Zum Glück ist nichts passiert, aber die Fahrten hätten schlimme Folgen haben können.“

Ein Urteil mit Folgen

Am Ende des Verfahrens fällt das Urteil: 1500 Euro Geldstrafe für den 19-Jährigen, zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation binnen drei Monaten. Der ältere der beiden muss 75 Arbeitsstunden leisten. Für beide bleibt die Fahrerlaubnis entzogen. Sie dürfen frühestens in neun Monaten eine neue beantragen – eine Sanktion, die „spürbar“ sein muss, wie der Richter betont.

Der Staatsanwalt hatte zuvor für beide noch härtere Strafen gefordert: Der Jüngere, so sein Plädoyer, solle 2000 Euro zahlen, der Ältere mindestens 100 Arbeitsstunden leisten. Beide hätten in Kauf genommen, Menschen zu gefährden.

 

Ob die beiden jungen Männer, bei denen die Maßstäbe des Jugendstrafrechts angelegt wurden, die Lektion verstanden haben, muss sich zeigen. Der Richter deutete an, dass weitere Verstöße gegen Verkehrsregeln gravierende Konsequenzen nach sich ziehen würden.

Für die Zeuginnen und den Rentner, der damals die Polizei alarmierte, ist der Fall abgeschlossen. Einer der Mitarbeiterinnen vom Gartencenter bleibt ein Satz in Erinnerung, den sie in der Aufregung an den älteren der beiden gerichtet hatte: „Wo haben Sie eigentlich Ihren Führerschein gemacht?“ Jetzt werden sich beide bewähren müssen, wenn sie ihn wiederbekommen wollen.

Straftat Autorennen

Einordnung
Illegale Autorennen sind in Deutschland gemäß Paragraf 315d des Strafgesetzbuches strafbar. Dazu zählen sowohl organisierte Rennen als auch Einzelrasen mit dem Ziel, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Seit 2017 gelten solche Taten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.

Strafen
Als Strafen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren, bei Gefährdung anderer bis zu 5 Jahren und bei „Personenschäden“ bis zu 10 Jahren. Zusätzlich drohen Fahrverbote, Führerscheinentzug und Fahrzeugbeschlagnahmung.