Die zwei Männer auf der Anklagebank wirken nicht wie „typische“ Schläger. Foto: Sigerist

Ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen zwei Männer vor dem Amtsgericht Waiblingen wird gegen Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt.

Die zwei Männer, die kürzlich auf der Anklagebank des Amtsgerichts saßen, wirkten nicht wie „typische“ Schläger. Beide sind in den Zwanzigern, haben eine Fachhochschulausbildung, gepflegt, wortgewandt und ohne Vorstrafen. Ihnen wurde vorgeworfen, bei einer Schlägerei Faustschläge und Tritte gegen Kopf und Körper zweier Kontrahenten ausgeteilt zu haben. Im Laufe der Zeugenaussagen wurde aber deutlich, dass der Hergang nicht zu klären war, denn das Geschehen wurde je nach Sympathie anders geschildert. Nach über drei Stunden Verhandlung wurde das Verfahren schließlich gegen Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt.

Die Angeklagten trafen gegen 2 Uhr früh auf dem Fest ein

Passiert war in der Nacht zum 18. August 2013 folgendes: Samir B. und Arif K. (alle Namen geändert) wurden gegen Mitternacht per SMS zu einem Grillfest in die Wohnung einer der Zeuginnen in Rommelshausen eingeladen. Gegen 2 Uhr morgens trafen sie ein. Als einer der zu diesem Zeitpunkt schon mit Hochprozentigem angetrunkenen Gäste Samir B. vorwarf, er hätte nichts zu trinken mitgebracht, fuhr dieser mit Arif K. an eine Tankstelle und besorgte zwei Flaschen Wodka.

Im Laufe der nächsten zwei Stunden muss es wohl zu Eifersüchteleien unter den Partygästen gekommen sein. Außerdem regte sich die Gastgeberin darüber auf, dass Samir B. sich mit einer anderen Frau auf türkisch unterhielt. Sie verstehe diese Sprache nicht und wolle, dass man deutsch spreche, sagte sie. Als sich Samir B. nicht daran hielt, komplimentierte die Gastgeberin ihn hinaus. Der Angeklagte wurde wütend und warf ihr sein Glas vor die Füße. Dann ging er zu seinem Auto und bat Arif K. nachzukommen, um nach Hause zu fahren. Von da an differierten die Aussagen der fünf Zeugen, darunter auch die zwei von Samir B. und Arif K. verletzten Männer.

Einzig eine Zeugin wirkt auf den Richter objektiv

Die beiden Angeklagten behaupteten, dass sie von einem gewissen Rudi angegriffen wurden und sich gewehrt, aber auf keinen Fall getreten hätten. Die beiden Männer, die leichte Verletzungen davontrugen, schilderten den Verlauf der Tätlichkeiten anders. Einzig eine Beobachterin schien objektiv zu berichten. „Sie sind meine wichtigste Zeugin“, sagte Amtsrichter Dietz. Die Frau schilderte einen der von den Angeklagten verletzten Männer, besagten Rudi, als „sehr aggressiv, wenn er etwas getrunken hat“. Sie hatte auch beobachtet, dass Rudi Samir B. nachgegangen und ihn auf der Straße von hinten angesprungen hatte. Darauf hin hätte dieser sich zur Wehr gesetzt. Sein Freund Arif K. sei ihm zu Hilfe gekommen. Es habe sich eine Schlägerei entwickelt, bei der Rudi und ein weiterer junger Mann kleinere Blessuren erlitten.

Nach den Zeugenbefragungen schlug der Anwalt eines der Angeklagten vor, das Verfahren einzustellen. Sie hätten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit der Schlägerei begonnen und seien auch nicht so brutal vorgegangen, wie behauptet. Richter und Staatsanwältin akzeptierten den Antrag des Anwalts.

Die Männer müssen je 500 Euro an Terre des Hommes zahlen

Die Angeklagten müssen nun jedem der beiden verletzten Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie je 500 Euro an Terre des Hommes überweisen. Und konnten den Gerichtssaal als unbescholtene Bürger verlassen.